OLG Frankfurt 5 W 18/22 Einstweiliger Rechtsschutz bei Einziehung GmbH-Anteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in einem Beschluss vom 30. Juni 2022 (Az. 5 W 18/22) über die einstweilige Verfügung einer Gesellschafterin gegen eine GmbH zu entscheiden.
Die Antragstellerin begehrte, weiterhin als Gesellschafterin behandelt und in die Handelsregisterliste eingetragen zu werden.
Hintergrund war ein Beschluss der GmbH, die Geschäftsanteile der Antragstellerin einzuziehen.
Wesentliche Punkte des Falls:
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Antragstellerin die Dringlichkeit ihres Antrags selbst widerlegt habe.
Sie habe zu lange gewartet, bis sie den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte.
Konsequenzen für die Praxis:
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zeigt, wie wichtig es ist, im Falle der Einziehung von Geschäftsanteilen schnell zu handeln und unverzüglich eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Ein zu langes Zuwarten kann dazu führen, dass der Verfügungsgrund entfällt und die einstweilige Verfügung nicht erlassen wird.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.