Eintragung Befristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein
OLG Schleswig 3 Wx 88/14
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass eine testamentarisch verfügte Befristung der Befreiung eines Vorerben von den Beschränkungen des Paragraf 2136 BGB,
die an das „Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ knüpft, wirksam ist und im Erbschein eingetragen werden muss.
Sachverhalt:
In einem Ehegattentestament hatten sich die Ehegatten gegenseitig zu befreiten Vorerben eingesetzt.
Die Befreiung des überlebenden Ehegatten sollte jedoch mit dem Zeitpunkt enden, in dem dieser wieder heiratet oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht.
Der Erbschein enthielt nur den Hinweis auf die Beendigung der Befreiung im Falle der Wiederheirat, nicht aber auf das Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht entschied, dass der Erbschein unrichtig ist, da er die Reichweite der Befreiung des Vorerben nicht vollständig wiedergibt.
Die Befristung der Befreiung an das „Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ sei wirksam und müsse im Erbschein aufgenommen werden.
Begründung:
Folgen der Entscheidung:
Fazit:
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und vollständigen Darstellung der Befreiung des Vorerben im Erbschein.
Auch wenn die Formulierung von Befristungen und Bedingungen im Testament Auslegungsschwierigkeiten mit sich bringen kann,
müssen diese im Erbschein berücksichtigt werden, um den Rechtsverkehr angemessen zu informieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen