Eintragung Befristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein
OLG Schleswig 3 Wx 88/14
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass eine testamentarisch verfügte Befristung der Befreiung eines Vorerben von den Beschränkungen des § 2136 BGB,
die an das „Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ knüpft, wirksam ist und im Erbschein eingetragen werden muss.
Sachverhalt:
In einem Ehegattentestament hatten sich die Ehegatten gegenseitig zu befreiten Vorerben eingesetzt.
Die Befreiung des überlebenden Ehegatten sollte jedoch mit dem Zeitpunkt enden, in dem dieser wieder heiratet oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht.
Der Erbschein enthielt nur den Hinweis auf die Beendigung der Befreiung im Falle der Wiederheirat, nicht aber auf das Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht entschied, dass der Erbschein unrichtig ist, da er die Reichweite der Befreiung des Vorerben nicht vollständig wiedergibt.
Die Befristung der Befreiung an das „Eingehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ sei wirksam und müsse im Erbschein aufgenommen werden.
Begründung:
Folgen der Entscheidung:
Fazit:
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und vollständigen Darstellung der Befreiung des Vorerben im Erbschein.
Auch wenn die Formulierung von Befristungen und Bedingungen im Testament Auslegungsschwierigkeiten mit sich bringen kann,
müssen diese im Erbschein berücksichtigt werden, um den Rechtsverkehr angemessen zu informieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.