Eintragung der Bedingung oder Befristung des dinglichen Rechts an Grundstück im Grundbuch

März 30, 2025

Eintragung der Bedingung oder Befristung des dinglichen Rechts an Grundstück im Grundbuch

BGH, Beschluss vom 1.10.2020, V ZB 51/20 (Vorinstanz: OLG Hamm, Beschluss vom 18.6.2020, I-15 W 277/19

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Oktober 2020 (V ZB 51/20) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bedingung oder Befristung eines dinglichen Rechts an einem

Grundstück im Grundbuch eingetragen werden muss und welche Folgen sich ergeben, wenn dies nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Im Zentrum steht dabei die Behandlung von Reallasten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind.

Kernpunkte des Beschlusses

Eintragung von Bedingungen und Befristungen:

Der BGH stellt klar, dass Bedingungen und Befristungen eines dinglichen Rechts nur dann zum Inhalt des Grundbuchs werden, wenn sie explizit im Grundbuch selbst eingetragen sind.

Eine bloße Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung, in der diese Bedingungen oder Befristungen enthalten sind, reicht nicht aus.

Dies gilt auch für Reallasten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt werden sollen.

Eintragung der Bedingung oder Befristung des dinglichen Rechts an Grundstück im Grundbuch

Nachweis der Einigung:

Die Bewilligung des Grundstückseigentümers zur Eintragung einer auf die Lebenszeit des Berechtigten befristeten Reallast allein stellt in der Regel keinen ausreichenden

Nachweis dafür dar, dass eine entsprechende Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem im Sinne des § 873 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorliegt.

Folgen fehlerhafter Eintragungen:

Wenn sich Grundstückseigentümer und Berechtigter lediglich über ein befristetes Recht einigen, aber ein unbefristetes Recht eingetragen wird,

entsteht das Recht nur in dem Umfang, in dem Einigung und Eintragung übereinstimmen, also befristet.

Die Eintragung eines unbefristeten Rechts wäre in diesem Fall unrichtig.

Löschung von Reallasten:

Die Löschung einer Reallast, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, erfordert nach dem Tod des Berechtigten entweder

die Bewilligung der Erben oder den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs.

Der Nachweis der Unrichtigkeit kann jedoch schwierig sein, insbesondere wenn die Beschränkung auf die Lebenszeit nicht ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen wurde.

Bedeutung für die Grundbuchpraxis:

Der BGH betont die Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Eintragung von Bedingungen und Befristungen im Grundbuch, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Grundbuchämter und Notare bei der Gestaltung und Eintragung von dinglichen Rechten, insbesondere Reallasten.

Eintragung der Bedingung oder Befristung des dinglichen Rechts an Grundstück im Grundbuch

Wesentliche Auswirkungen

Der Beschluss verdeutlicht die hohe Bedeutung des Grundbuchs als öffentliches Register und die Notwendigkeit,

dass wesentliche Bestandteile eines dinglichen Rechts, wie Bedingungen und Befristungen, dort klar und eindeutig vermerkt sind.

Er unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Dokumentation der Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, um sicherzustellen,

dass die Eintragungen im Grundbuch der materiellen Rechtslage entsprechen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass bei der Bestellung von Reallasten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind,

eine ausdrückliche Vereinbarung und entsprechende Eintragung im Grundbuch erfolgen muss, um spätere Streitigkeiten und Probleme bei der Löschung zu vermeiden.

RA und Notar Krau

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