Einziehung Erbschein Echtheit Testament umstritten

August 30, 2017

Einziehung Erbschein Echtheit Testament umstritten

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 47/01

Erbscheinseinziehungsverfahren: Verletzung der Amtsermittlungs- und der Hinweispflicht des Gerichts,

Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflicht der Beteiligten

RA und Notar Krau

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 14.01.2002 wichtige Klarstellungen

zu den Pflichten des Gerichts und der Beteiligten im Erbscheinseinziehungsverfahren getroffen,

insbesondere wenn die Echtheit eines Testaments umstritten ist und dieses nur in Kopie vorliegt.

Der Fall:

Zwei Schwestern stritten um das Erbe ihrer Mutter.

Eine Schwester (Beteiligte zu 1) legte ein handschriftliches Testament vor, in dem sie als Alleinerbin eingesetzt war.

Die andere Schwester (Beteiligte zu 2) behauptete, es gäbe ein späteres Testament, das das erste Testament widerrufe.

Einziehung Erbschein Echtheit Testament umstritten

Sie legte jedoch nur eine Kopie dieses angeblichen Testaments vor.

Das Landgericht wies die Beschwerde der Beteiligten zu 2 zurück, da sie das Original des Testaments nicht vorgelegt hatte.

Die Entscheidung:

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, rügte aber das Vorgehen des Landgerichts.

Begründung:

  • Zulässigkeit der Beschwerde: Das Gericht stellte zunächst klar, dass die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anfechtung des Testaments zulässig war.
  • Vorlage einer Kopie: Die Vorlage einer Kopie eines Testaments ist grundsätzlich zulässig, um die Errichtung und den Inhalt eines Testaments darzutun.
  • Amtsermittlungspflicht: Das Gericht hat im Erbscheinverfahren von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln. Es darf sich nicht allein auf die vorgelegten Beweismittel verlassen.
  • Hinweispflicht: Hat ein Beteiligter nur eine Kopie eines Testaments vorgelegt, muss das Gericht ihn auffordern, das Original vorzulegen und ihn auf die Folgen der Nichtvorlage hinweisen.
  • Mitwirkungspflicht: Die Beteiligten sind verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • Verletzung der Mitwirkungspflicht: Kommt ein Beteiligter seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann das Gericht hieraus rechtliche Konsequenzen ziehen.

Einziehung Erbschein Echtheit Testament umstritten

Konsequenzen:

Im vorliegenden Fall hatte die Beteiligte zu 2 auch nach Aufforderung durch das Rechtsbeschwerdegericht das Original des Testaments nicht vorgelegt.

Daher war das Landgericht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass das Testament nicht wirksam widerrufen wurde.

Wichtige Punkte:

  • Erbscheinseinziehungsverfahren: Das Erbscheinseinziehungsverfahren dient dazu, einen unrichtigen Erbschein einzuziehen.
  • Amtsermittlungspflicht: Das Gericht hat im Erbscheinverfahren von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln.
  • Mitwirkungspflicht: Die Beteiligten sind verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • Hinweispflicht: Das Gericht muss die Beteiligten auf ihre Mitwirkungspflicht hinweisen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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