Einziehung Erbschein nur bei Unrichtigkeit
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Erbschein nur dann eingezogen werden kann, wenn er unrichtig ist.
Die Einziehung von Testament und Eröffnungsprotokoll kommt nicht in Betracht, da diese nur tatsächliche Vorgänge wiedergeben und keine Legitimationswirkung wie ein Erbschein haben.
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte zwei Testamente errichtet.
Im ersten Testament setzte sie die Beteiligten zu 1) und 2) neben einer weiteren Person zu Erben ein.
Im zweiten Testament setzte sie den Beteiligten zu 3) zum Alleinerben ein.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragten die Beteiligten zu 1) und 2) im Wege der einstweiligen Anordnung
die Einziehung des zweiten Testaments und des Eröffnungsprotokolls, da sie die Testierfähigkeit der Erblasserin anzweifelten.
Sie argumentierten, dass diese Unterlagen eine dem Erbschein vergleichbare Legitimationswirkung hätten und der Beteiligte zu 3) sich hierdurch unberechtigt bereichern könnte.
Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) blieb erfolglos.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück.
Begründung:
Keine Einziehung von Testament und Eröffnungsprotokoll:
Kein praktisches Bedürfnis für eine Einziehung:
Kein Anordnungsgrund:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass die Einziehung eines Erbscheins nur dann in Betracht kommt, wenn dieser unrichtig ist.
Testament und Eröffnungsprotokoll können nicht eingezogen werden, da sie keine Legitimationswirkung
wie ein Erbschein haben und lediglich tatsächliche Vorgänge wiedergeben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.