Endgültiger Erwerb der Erbschaft durch Annahme

Juni 4, 2025

Endgültiger Erwerb der Erbschaft durch Annahme

Erbe werden – was bedeutet das wirklich?

Stellen Sie sich vor, Sie haben geerbt. Eine tolle Nachricht, oder? Doch mit dem Erbe kommen auch einige wichtige Fragen und manchmal auch Pflichten. Als Rechtsanwalt und Notar Krau erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, was es bedeutet, eine Erbschaft endgültig anzunehmen und welche Folgen das für Sie haben kann.


Der Moment der Annahme: Sie sind jetzt der „endgültige Erbe“

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, sei es ausdrücklich (indem Sie zum Beispiel eine Erklärung unterschreiben) oder stillschweigend (indem Sie sich wie der Eigentümer der Erbschaft verhalten), dann ist es amtlich: Sie sind nun der endgültige Erbe. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr „vorläufig“ sind, sondern die volle Verantwortung für das Erbe übernehmen.

Was ändert sich mit der Annahme?

Sobald Sie die Erbschaft angenommen haben, gibt es ein paar wichtige Änderungen:

  • Haftung für Schulden: Bisher konnten Sie Ihre Haftung für Schulden des Verstorbenen (des sogenannten Erblassers) vielleicht noch begrenzen, zum Beispiel durch eine Nachlassverwaltung. Nehmen Sie die Erbschaft aber endgültig an, dann haften Sie in der Regel unbeschränkt für die Schulden des Erblassers. Das heißt, Sie haften nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit Ihrem privaten Vermögen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt!
  • Gerichtliche Schritte: Nachlassgläubiger (also diejenigen, denen der Erblasser Geld geschuldet hat) können Sie ab sofort direkt verklagen. Auch wenn der Erblasser in einen Rechtsstreit verwickelt war, müssen Sie diesen Prozess fortsetzen.
  • Zwangsvollstreckung: Sowohl die Gläubiger des Erblassers als auch Ihre eigenen Gläubiger können nun in Ihr gesamtes Vermögen (inklusive des geerbten Anteils) vollstrecken.
  • Insolvenz und Erbe: Falls Sie selbst insolvent sind und ein Erbe annehmen, muss ein Teil des Erbes (nämlich die Hälfte) an den Treuhänder abgeführt werden, wenn Sie später eine Restschuldbefreiung erreichen möchten.

Das „Nein-Sagen“ ist vorbei: Ihr Ausschlagungsrecht erlischt

Mit der Annahme der Erbschaft verlieren Sie Ihr Recht, die Erbschaft abzulehnen (juristisch spricht man von der Ausschlagung). Dieses Recht erlischt einfach.

Sie können die Annahme zwar nachträglich unter bestimmten Umständen anfechten, aber das ist kein „normales“ Ausschlagen mehr. Die Anfechtung der Annahme führt dann direkt dazu, dass die Erbschaft als ausgeschlagen gilt.


Was ist, wenn ich die Annahme bereue? Die Anfechtung

Manchmal stellt sich nach der Annahme heraus, dass die Erbschaft doch mehr Lasten als Vorteile mit sich bringt, oder es gab einen wichtigen Irrtum. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten.

Wenn Sie die Annahme erfolgreich anfechten, wird die Annahme rückwirkend unwirksam. Für eine Übergangszeit gelten Sie dann wieder als „vorläufiger Erbe“. Danach gelten Sie als „Erbschaftsbesitzer“ – das bedeutet, Sie haben zwar den Nachlass in Besitz, aber eben nicht mehr die rechtliche Stellung des endgültigen Erben.

Endgültiger Erwerb der Erbschaft durch Annahme

Wichtig zu wissen: Die Anfechtung der Annahme ist kein einfacher Weg und sollte nur in bestimmten Fällen in Betracht gezogen werden. Es ersetzt auch nicht die ursprüngliche Überlegungsfrist, die man normalerweise hat, um ein Erbe auszuschlagen.

Wann kann man eine Annahme nicht anfechten?

  • Verstoß gegen Gesetze: Es gibt nur wenige Situationen, in denen die Annahme einer Erbschaft von vornherein ungültig wäre, weil sie gegen ein Gesetz verstößt. Beispiele hierfür sind bestimmte Fälle, in denen jemand eine Erbschaft annimmt, obwohl er das nicht dürfte, etwa wenn ein Heimbetreiber eine Zuwendung von einem Bewohner erhält.
  • „Sittenwidrigkeit“: Die Annahme einer Erbschaft ist in der Regel nicht „sittenwidrig“ und kann daher nicht aus diesem Grund angefochten werden. Das Gesetz hat hierfür andere, speziellere Regeln.
  • Anfechtung durch Gläubiger: Weder Ihre eigenen Gläubiger noch die Gläubiger des Erblassers können die Annahme der Erbschaft anfechten, um zum Beispiel eine Überschuldung zu verhindern. Hierfür gibt es andere rechtliche Möglichkeiten, wie die Anordnung einer Nachlassverwaltung.

Mein Fazit für Sie

Die Annahme einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt mit weitreichenden Folgen. Bevor Sie sich endgültig entscheiden, sollten Sie sich gründlich informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Konsequenzen verstehen und die richtige Entscheidung für Ihre Situation treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr RA und Notar Krau

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