Entlassung aus dem Amt der Testamentsvollstreckerin
OLG Hamm 15 Wx 40/10
Verfügungen über den Nachlass bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu untersagen
Das Oberlandesgericht Hamm hatte im Beschluss vom 10.05.2010 über die Entlassung einer Testamentsvollstreckerin zu entscheiden.
Hintergrund:
Die Beteiligten zu 3. und 4. beantragten die Entlassung der Beteiligten zu 2. aus dem Amt der Testamentsvollstreckerin.
Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab, das Landgericht Paderborn gab der Beschwerde der Beteiligten zu 3. und 4. statt und wies das Amtsgericht an, die Beteiligte zu 2. zu entlassen.
Gegen diese Entscheidung legte die Beteiligte zu 2. sofortige weitere Beschwerde ein.
Anträge des Beteiligten zu 4.:
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beantragte der Beteiligte zu 4.
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Anträge des Beteiligten zu 4. zurück.
Begründung:
Zusammenfassend lehnte das OLG Hamm die Anträge des Beteiligten zu 4. ab, da es an einer gesetzlichen Grundlage für die begehrten Anordnungen fehlte.
Weder die sofortige Vollziehung des landgerichtlichen Beschlusses noch eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen
Enthebung der Testamentsvollstreckerin oder zur Einschränkung ihrer Amtsführung waren möglich.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.