Entlassung des Testamentsvollstreckers

Februar 15, 2025

Entlassung des Testamentsvollstreckers

Zusammenfassung des Beschlusses des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 10.09.2024 (5 W 47/24)

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Nach dem Tod der Erblasserin wurde ein Testament eröffnet, in dem die Beteiligten zu 1) und 2) (Enkelinnen der Erblasserin) zu je 1/6 und die Beteiligten zu 3) und 4)

(Söhne der Erblasserin) zu gleichen Teilen Erben wurden.

Für den Erbteil der Enkelinnen wurde Testamentsvollstreckung angeordnet, wobei die Beteiligten zu 3) und 4) zu Testamentsvollstreckern ernannt wurden.

Die Beteiligte zu 5) (Tochter der Erblasserin) wurde enterbt und machte Pflichtteilsansprüche geltend.

Zum Nachlass gehörte ein Hausanwesen, dessen Wert von den Beteiligten zu 3) und 4) per Gutachten ermittelt wurde.

Die Beteiligten zu 1) und 2) beantragten die Entlassung der Testamentsvollstrecker, da diese ihrer Ansicht nach ihre Pflichten verletzten und den Nachlass nicht ordnungsgemäß verwalteten.

Entlassung des Testamentsvollstreckers

Entscheidung des Gerichts:

Das Saarländische Oberlandesgericht wies die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Nachlassgerichts zurück,

welches den Antrag auf Entlassung der Testamentsvollstrecker abgelehnt hatte.

Begründung des Gerichts:

Das Gericht führte aus, dass ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers vorliegen müsse,

wie beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

Allein das Verhalten der Testamentsvollstrecker, das zunächst den Eindruck erweckte, sie würden sich über die Interessen der Miterben hinwegsetzen,

rechtfertige jedoch nicht deren Entlassung, da ihr späteres Verhalten diesen Eindruck widerlegt habe.

Die Testamentsvollstrecker hätten sich vielmehr um eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung bemüht und an der Auseinandersetzung des Nachlasses mitgewirkt.

Auch die weiteren von den Beteiligten zu 1) und 2) vorgebrachten Gründe, wie beispielsweise die Dauer der Auseinandersetzung, die Frage der Vergütung der Testamentsvollstrecker

oder die Bewertung des Hausanwesens, stellten keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung dar. Insbesondere die Erstellung und Übermittlung des Nachlassverzeichnisses

sei eine wesentliche Pflicht des Testamentsvollstreckers, deren Missachtung die Entlassung rechtfertigen könne, aber nicht zwingend müsse.

Entlassung des Testamentsvollstreckers

In diesem Fall hätten die Testamentsvollstrecker ihrer Pflicht zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses im Grunde nach erfüllt, und es gebe lediglich Streit darüber, ob dieses vollständig sei.

Unter Berücksichtigung des Erblasserwillens und der Interessen aller Beteiligten sei es nicht erforderlich, die Testamentsvollstrecker zu entlassen.

Fazit:

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die von den Beteiligten zu 1) und 2) vorgebrachten Gründe weder einzeln noch

in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Grund für die Entlassung der Testamentsvollstrecker darstellen.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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