Entlassung Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen
OLG München 31 Wx 3/08
Die Erben einer Erblasserin beantragten die Entlassung des Testamentsvollstreckers aus seinem Amt.
Sie warfen ihm Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Nachlasses vor, insbesondere im Umgang mit Mietkautionen und seiner Vergütung.
Rechtliche Würdigung:
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste entscheiden, ob die Vorwürfe der Erben zutrafen
und ob diese einen wichtigen Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers darstellten.
Entscheidung:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Beschwerde des Testamentsvollstreckers zurück.
Die Entlassung aus dem Amt war rechtmäßig.
Begründung:
Wichtiger Grund für die Entlassung: Ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers liegt vor, wenn dieser grobe Pflichtverletzungen begeht oder unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist. Auch ein begründetes Misstrauen der Erben in die unparteiliche Amtsführung kann einen wichtigen Grund darstellen.
Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers: Das OLG München sah die folgenden Pflichtverletzungen als erwiesen an:
Begründetes Misstrauen: Die Pflichtverletzungen rechtfertigten ein Misstrauen der Erben in die unparteiliche Amtsführung des Testamentsvollstreckers.
Ermessensentscheidung: Das Landgericht hatte zwar versäumt, eine Ermessensentscheidung über die Entlassung zu treffen. Das OLG München holte diese Entscheidung nach und kam zum selben Ergebnis.
Kein Bestimmungsrecht des Testamentsvollstreckers: Dem Testamentsvollstrecker stand kein Recht zur Benennung eines Nachfolgers zu, da er wegen Pflichtverletzungen entlassen wurde.
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass Testamentsvollstrecker ihre Aufgaben sorgfältig und im Interesse der Erben wahrnehmen müssen.
Pflichtverletzungen, die ein Misstrauen in die unparteiliche Amtsführung rechtfertigen, können zur Entlassung führen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.