ArbG Darmstadt 6 Ca 22/13
Entschädigung und Schmerzensgeld
Benachteiligung nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz wg Übergewicht
Kernaussage:
Das Arbeitsgericht Darmstadt wies die Klage einer Bewerberin auf Entschädigung und Schmerzensgeld wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund von Übergewicht ab.
Das Gericht entschied, dass Übergewicht im Allgemeinen keine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt
und die Äußerungen des Arbeitgebers nicht als schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu werten sind.
Sachverhalt:
Die Klägerin bewarb sich bei einer Patientenorganisation um die Stelle einer Geschäftsführerin. Nach einem ersten positiven Vorstellungsgespräch
erhielt sie eine E-Mail, in der sie nach den Gründen für ihr Übergewicht gefragt wurde.
Die Klägerin erschien nicht zum zweiten Vorstellungsgespräch und forderte Entschädigung und Schmerzensgeld wegen Diskriminierung aufgrund einer angenommenen Behinderung.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Übergewicht im Allgemeinen keine Behinderung im Sinne des AGG darstellt. Arbeitgeber haben jedoch einen
Beurteilungsspielraum bei der Auswahl von Bewerbern und dürfen auch das äußere Erscheinungsbild berücksichtigen,
solange keine Diskriminierung aufgrund eines geschützten Merkmals vorliegt.
Taktlose Äußerungen allein begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, solange keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt.
Hinweis:
Das Urteil bezieht sich auf den Rechtsstand von 2013.
Es ist möglich, dass sich die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen seitdem geändert haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.