Entscheidung über einen Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs nach gerichtlicher Geltendmachung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.08.2003 – 11 Wx 69/02
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) befasst sich mit einem Verfahren zur Stundung eines Pflichtteilsanspruchs im Erbrecht.
Ein Erbfall in der Familie führt zum Streit um den Pflichtteil.
Die Erbin (H. F.) beantragte beim zuständigen Nachlassgericht (einem Teil des Amtsgerichts) die Stundung des Pflichtteils.
Nachdem das Landgericht die Stundung abgelehnt hatte, kam es zu einer entscheidenden zeitlichen Abfolge:
Das OLG musste nun entscheiden, ob die letzte Beschwerde der Großmutter zulässig war.
Der Rechtsstreit scheiterte nicht inhaltlich, sondern an einem formalen Verfahrensfehler. Die Großmutter legte ihre Beschwerde beim falschen Gericht (dem Nachlassgericht) bzw. zur falschen Zeit ein. Sobald der Enkel Klage erhob, musste sie ihren Stundungsantrag im Rahmen dieser Klage beim zuständigen Zivilgericht stellen. Da sie dies nicht tat, wurde ihr Versuch, die Ablehnung des Nachlassgerichts anzufechten, vom OLG als unzulässig verworfen.
Dies ist ein Beispiel für die wichtige erbrechtliche Regel: Wenn ein Pflichtteilsstreit zum ordentlichen Gerichtsverfahren wird, sind die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (wie das Nachlassgericht) nicht mehr für die Stundung zuständig.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.