
Entsteht Standgeld für einen PKW auf dem Parkplatz eines Autohauses nach der Reparatur auch ohne vertragliche Vereinbarung?
Standgeld ist eine Gebühr, die Sie zahlen müssen, wenn Ihr Auto nach einer Reparatur länger beim Autohaus bleibt und dort abgestellt wird. Das Autohaus verlangt dieses Geld dafür, dass Ihr Auto einen Platz auf seinem Gelände einnimmt. Der Begriff „Standgeld“ bedeutet also: Sie zahlen für das Parken Ihres Autos auf dem Gelände des Autohauses.
Normalerweise zahlen Sie Standgeld nur, wenn Sie und das Autohaus das vorher vereinbart haben1. Das heißt: Sie müssen einen Vertrag abschließen, in dem steht, dass Sie für das Abstellen Ihres Autos nach der Reparatur zahlen. Ein Vertrag ist eine Abmachung zwischen zwei Personen oder Firmen.
Wenn Sie keinen Vertrag über Standgeld abgeschlossen haben, ist die Sache schwieriger1. Das Gesetz sagt: Manchmal gilt ein Vertrag auch „stillschweigend“. Das bedeutet, dass beide Seiten sich einig sind, ohne dass sie das ausdrücklich sagen oder aufschreiben. Das gilt aber nur, wenn es üblich ist, für das Abstellen eines Autos beim Autohaus zu zahlen.
Das Gesetz (§ 689 BGB) regelt: Eine Gebühr für das Aufbewahren eines Autos gilt als vereinbart, wenn man das unter den Umständen erwarten kann. Das heißt: Wenn es normal ist, dass ein Autohaus Standgeld verlangt, dann kann das auch ohne Vertrag gelten. Aber: Wenn es nicht üblich ist, müssen Sie kein Standgeld zahlen.
Ob Standgeld üblich ist, hängt von verschiedenen Dingen ab:
Wenn das Autohaus normalerweise Standgeld verlangt und Sie das wissen oder wissen müssten, kann das Standgeld auch ohne Vertrag fällig werden. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie nichts zahlen1.
Gerichte haben entschieden: Sie müssen kein Standgeld zahlen, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben und das Autohaus nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Das gilt besonders, wenn Sie Ihr Auto nach der Reparatur schnell abholen und das Auto nicht lange beim Autohaus steht. Wenn Sie das Auto sofort abholen wollen, aber das Autohaus es zurückhält, weil Sie zum Beispiel die Rechnung noch nicht bezahlt haben, entsteht kein Standgeld.
Das Gericht sagt auch: Wenn Sie keinen Vertrag über Standgeld abgeschlossen haben, kann das Autohaus kein Standgeld verlangen. Es gibt keinen Anspruch auf Standgeld, nur weil das Auto auf dem Parkplatz steht.
Die juristischen Kommentare erklären: Standgeld ist nur dann zu zahlen, wenn es einen Vertrag gibt oder wenn es üblich ist. Die Höhe des Standgelds richtet sich nach dem, was in der Branche üblich ist. Wenn es keine Vereinbarung und keine Üblichkeit gibt, müssen Sie nichts zahlen.
Ein Gericht hat entschieden: Für die Zeit, in der Ihr Auto repariert wird, müssen Sie kein Standgeld zahlen. Das ist ein unüblicher Kostenfaktor. Sie zahlen nur für die Reparatur, nicht für das Abstellen. Standgeld kann nur für die Zeit verlangt werden, in der das Auto nach der Reparatur beim Autohaus bleibt.
Sie müssen Standgeld nur zahlen, wenn Sie das vorher mit dem Autohaus vereinbart haben oder wenn es in der Branche üblich ist. Wenn Sie Ihr Auto nach der Reparatur schnell abholen und das Autohaus Sie nicht darauf hingewiesen hat, dass Standgeld fällig wird, müssen Sie nichts zahlen. Für die Zeit der Reparatur selbst ist Standgeld nicht üblich und muss nicht gezahlt werden.
Wenn das Autohaus Standgeld verlangt und Sie keinen Vertrag darüber abgeschlossen haben, können Sie freundlich nachfragen, warum das gefordert wird. Sie können das Autohaus bitten, Ihnen zu zeigen, wo das Standgeld vereinbart wurde. Wenn Sie sich unsicher sind oder das Autohaus trotzdem auf Standgeld besteht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Standgeld für einen PKW auf dem Parkplatz eines Autohauses nach der Reparatur entsteht nur, wenn Sie das vorher vereinbart haben oder wenn es in der Branche üblich ist. Ohne Vertrag und ohne Üblichkeit müssen Sie kein Standgeld zahlen
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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