
Entstehung und Verjährung des Heimfallanspruchs
BGH Urteil vom 5.12.2025 – V ZR 238/24
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Dezember 2025. Es geht um die Frage, wann ein sogenannter Heimfallanspruch bei einem Dauerwohnrecht entsteht und wann dieser verjährt. Das klingt kompliziert, ist aber für Menschen, die in Genossenschaften oder mit Wohnrechten leben, sehr bedeutsam.
Stellen Sie sich eine Wohnprojektgenossenschaft vor. Diese baut ein Haus mit vielen Wohnungen. Ein Mann (der Kläger) wollte dort einziehen. Er wurde Mitglied der Genossenschaft und schloss einen Vertrag über ein Dauerwohnrecht. Das ist ein Recht, in einer Wohnung zu leben, ohne dass einem die Wohnung als Eigentum gehört.
Im Vertrag stand eine wichtige Regel: Wenn der Mann aus der Genossenschaft austritt, muss er sein Wohnrecht an die Genossenschaft zurückgeben. Das nennt man Heimfall.
Es gab jedoch Probleme. Das Haus wurde nicht genau so gebaut, wie es versprochen war. Der Mann beschwerte sich über Baumängel. Trotzdem zog er ein, zahlte aber nicht den vollen Preis. Später kündigte er seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Nun gab es zwei Probleme:
Der Mann argumentierte nun: „Euer Anspruch, dass ich das Wohnrecht zurückgeben muss, ist schon verjährt. Ihr seid zu spät dran!“ Das Gericht musste nun klären, ob das stimmt.
Bevor wir zur Verjährung kommen, müssen Sie verstehen, was dieser Anspruch bedeutet. Ein Heimfallanspruch ist wie eine Sicherheitsleine für den Eigentümer (hier die Genossenschaft). Wenn bestimmte Bedingungen eintreten – zum Beispiel der Austritt aus dem Verein oder der Genossenschaft –, kann der Eigentümer verlangen, dass das Wohnrecht wieder an ihn übertragen wird.
Das vorherige Gericht (das Oberlandesgericht) gab dem Mann recht. Es sagte: Die Verjährungsfrist für den Heimfallanspruch ist sehr kurz (nur sechs Monate). Da der Mann schon Anfang 2020 gekündigt hatte, sei die Frist längst abgelaufen. Deshalb dachte das Gericht, der Mann dürfe die Wohnung behalten und könne sogar verlangen, dass die Mängel repariert werden.
Der BGH sah die Sache ganz anders und hob das Urteil auf. Die Richter erklärten logisch, warum der Anspruch der Genossenschaft noch nicht verjährt sein kann.
In Deutschland ist das Grundbuch entscheidend. Ein Dauerwohnrecht existiert rechtlich erst dann richtig, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Im vorliegenden Fall war das Wohnrecht aber noch gar nicht eingetragen, weil es ja noch Streit um das Geld und die Mängel gab.
Hier liegt der Kern der Entscheidung: Ein Heimfallanspruch ist ein Teil des Dauerwohnrechts. Wenn das Dauerwohnrecht noch gar nicht offiziell entstanden ist (weil die Eintragung fehlt), kann auch der Heimfallanspruch noch nicht richtig „geboren“ sein.
Und was noch nicht geboren ist, kann auch nicht verjähren. Die Richter sagten: Die Verjährung kann frühestens dann beginnen, wenn das Wohnrecht im Grundbuch steht.
Dieses Urteil schützt Eigentümer und Genossenschaften. Es verhindert, dass Rechte verloren gehen, bevor sie überhaupt im Grundbuch stehen. Für den Nutzer (den Dauerwohnberechtigten) bedeutet das: Er kann sich nicht auf Verjährung berufen, solange der Prozess der Eintragung noch läuft.
Da der Anspruch der Genossenschaft nicht verjährt ist, könnte es sein, dass der Mann sein Recht zur Nutzung bald verliert. Wenn er das Wohnrecht sowieso zurückgeben muss, hat er auch kein Recht mehr, teure Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu verlangen. Das wäre nämlich „unzulässige Rechtsausübung“ – er würde etwas fordern, von dem er am Ende gar nichts mehr hat.
Solche Fälle im Immobilien- und Genossenschaftsrecht sind hochkomplex. Kleine Details im Vertrag oder beim Grundbuchstand können über Sieg oder Niederlage entscheiden.
Wenn Sie Fragen zu einem Dauerwohnrecht, einer Genossenschaft oder Problemen mit dem Grundbuch haben, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen. Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



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