Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines OHG-Gesellschafters durch Gestaltungsklage

November 22, 2025

Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines OHG-Gesellschafters durch Gestaltungsklage

OLG Hamm Beschluss vom 27.8.2025 – 8 U 131/23

Worum geht es in diesem Fall?

Dieser Rechtsstreit handelt von einem Konflikt innerhalb einer sogenannten Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Eine OHG ist eine bestimmte Form einer Firma. In einer OHG arbeiten mehrere Partner zusammen. Diese Partner nennt man Gesellschafter. Das Besondere an einer OHG ist, dass alle Partner auch mit ihrem privaten Geld für die Schulden der Firma haften.

In diesem Fall gab es Streit zwischen zwei Gesellschaftern. Nennen wir sie den Kläger (derjenige, der klagt) und den Beklagten (derjenige, der verklagt wird). Der Beklagte war nicht nur Gesellschafter, sondern auch der Geschäftsführer. Er durfte die Firma also leiten und Verträge unterschreiben. Der Kläger wollte dem Beklagten diese Macht entziehen.

Der Auslöser des Streits: Eine dubiose Zahlung

Der Streit begann wegen einer Geldsumme von 45.000 Euro. Der Beklagte hatte dieses Geld vom Firmenkonto auf sein privates Konto überwiesen. Der Kläger wollte wissen, warum er das getan hat.

Der Beklagte erzählte dazu eine Geschichte. Er behauptete, er habe eine Rechnung für die Firma schon früher privat bezahlt. Deshalb habe er sich das Geld später von der Firma zurückgeholt. Allerdings log der Beklagte über den Zeitpunkt der Zahlung. Er behauptete über Jahre hinweg – auch vor Gericht –, er habe die Rechnung schon im Jahr 2015 bezahlt. Später kam durch einen Bankmitarbeiter heraus: Er hatte die Rechnung erst im Oktober 2016 bezahlt.

Der Kläger fühlte sich betrogen. Er argumentierte: Wer seine Partner anlügt und in die eigene Tasche wirtschaftet, darf kein Geschäftsführer sein. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Deshalb klagte er vor dem Landgericht Münster. Er wollte erreichen, dass dem Beklagten die Geschäftsführungsbefugnis (das Recht, die Firma zu leiten) und die Vertretungsmacht (das Recht, für die Firma zu unterschreiben) entzogen wird.

Das Urteil der ersten Instanz

Das Landgericht Münster gab dem Kläger recht. Das Gericht sah die Lüge des Beklagten als „wichtigen Grund“ an. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Der Beklagte verlor also zunächst seine Macht in der Firma.

Das Problem in der zweiten Instanz (Berufung)

Der Beklagte war mit dem Urteil nicht einverstanden. Er legte Berufung ein. Das bedeutet, er wollte, dass ein höheres Gericht (das Oberlandesgericht Hamm) den Fall noch einmal prüft.

Während dieses Verfahrens passierte etwas, das für den Prozess sehr wichtig war: Es traten neue Gesellschafter in die Firma ein.

Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines OHG-Gesellschafters durch Gestaltungsklage

Hier wird das Gesetz streng. Bei einer Klage, die die Struktur der Firma ändern soll (eine sogenannte Gestaltungsklage), müssen zwingend alle Gesellschafter beteiligt sein. Das nennt man eine notwendige Streitgenossenschaft. Man kann sich das wie ein Gruppenfoto vorstellen: Wenn auch nur einer fehlt, ist das Foto für das Gericht ungültig.

Der Kläger hatte die neuen Gesellschafter aber nicht rechtzeitig und auf dem richtigen Weg in die Klage einbezogen. Er versuchte dies zwar über eine sogenannte Anschlussberufung. Das ist normalerweise ein Gegenangriff innerhalb der Berufung. Das Gericht entschied jedoch: Man kann über diesen Weg keine völlig neuen Personen in den Prozess holen.

Deshalb wurde die Klage des Klägers plötzlich unzulässig. Das bedeutet, das Gericht durfte gar nicht mehr in der Sache entscheiden, weil die falschen Personen verklagt waren.

Die Entscheidung des OLG Hamm

Normalerweise verliert der Kläger, wenn seine Klage unzulässig wird. Er müsste dann auch die gesamten Kosten für die Anwälte und das Gericht bezahlen.

Hier entschieden die Parteien jedoch, den Streit für „erledigt“ zu erklären. Das bedeutet, sie wollten kein Urteil mehr, sondern nur noch eine Entscheidung darüber, wer die Kosten trägt. Das Gericht entscheidet dann nach billigem Ermessen. Das heißt: Das Gericht überlegt, wie der Prozess wohl ausgegangen wäre, wenn der formale Fehler nicht passiert wäre.

Das OLG Hamm entschied: Die Beklagten müssen die Kosten trotzdem tragen.

Die Begründung für die Kostenentscheidung

Das Gericht begründete dies sehr deutlich:

  1. Der Kläger hatte in der Sache recht. Der Beklagte hatte seine Pflichten grob verletzt, indem er über den Zeitpunkt der Zahlung gelogen hatte. Das zerstörte das Vertrauen. Er hätte also eigentlich seine Position als Geschäftsführer verlieren müssen.
  2. Die Taktik der Beklagten. Die Klage scheiterte nur an einer Formalität (den neuen Gesellschaftern). Die Beklagten wussten von den neuen Gesellschaftern, haben diese Information aber erst sehr spät im Prozess genutzt. Das Gericht fand, dass der Kläger nicht bestraft werden sollte, nur weil die Beklagten durch einen Trick oder Verzögerung einen formalen Vorteil erlangt haben.

Fazit

Obwohl der Kläger formal einen Fehler machte, weil er die neuen Partner nicht richtig einbezog, gewann er moralisch. Das Gericht bestätigte, dass Lügen im Prozess und unklare Geldflüsse Gründe sind, einem Geschäftsführer das Vertrauen zu entziehen. Da die Beklagten den Prozess nur durch die späte Info über neue Partner „gewannen“, müssen sie dennoch die Gerichtskosten bezahlen.


Erklärte Fachbegriffe

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft): Eine Firma, bei der alle Partner voll mit ihrem eigenen Vermögen haften.
  • Geschäftsführungsbefugnis: Das Recht, im Innenverhältnis Entscheidungen für die Firma zu treffen.
  • Vertretungsmacht: Das Recht, die Firma nach außen (z. B. bei Verträgen) zu vertreten.
  • Gestaltungsklage: Eine Klage, die direkt eine Rechtslage ändert (hier: den Gesellschaftsvertrag ändert, indem einem Partner Rechte entzogen werden).
  • Notwendige Streitgenossenschaft: Eine Regel im Prozessrecht. Sie besagt, dass bei bestimmten Klagen alle Beteiligten gemeinsam klagen oder verklagt werden müssen. Fehlt einer, ist die Klage unzulässig.
  • Berufung: Die Überprüfung eines Urteils durch das nächsthöhere Gericht.
  • Anschlussberufung: Wenn eine Seite Berufung einlegt, kann die andere Seite sich „anschließen“ und eigene Forderungen stellen. Das Gericht stellte hier klar, dass man damit aber keine neuen Personen verklagen kann.
  • Billiges Ermessen (§ 91a ZPO): Wenn ein Streit ohne Urteil endet, entscheidet das Gericht über die Kosten fair und gerecht, basierend auf den bisherigen Erfolgsaussichten.
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Dezember 5, 2025
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor FälligkeitWorum geht es in diesem Urteil?Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Septe…
Ansicht der Villa Gail im Gailschen Park in Biebertal

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Dezember 5, 2025
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten GrundstückEinleitung und HintergrundAm 10. Oktober 2025 hat der Bundesfinanzhof…
Money Geld Münzen

Zahlungen nach Insolvenzreife – und der Haftungsausschluss in der D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Dezember 1, 2025
Zahlungen nach Insolvenzreife – und der Haftungsausschluss in der D&O-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungGericht:BGH 4. ZivilsenatEntsc…