Entziehung Fahrerlaubnis Berufskraftfahrer außerordentliche Kündigung
LAG Schleswig Holstein 5 Sa 27/14
Urteil 03.07.2014
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied am 03.07.2014 (5 Sa 27/14), dass der Entzug der Fahrerlaubnis einer Versicherungsmaklerbetreuerin
keinen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, selbst wenn dieser aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt erfolgte.
Grundsatz zur Kündigung:
Generell kann der Entzug der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers einen wichtigen Grund für eine frostlose Kündigung darstellen,
auch wenn dieser Entzug aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt erfolgte.
Übertragbarkeit auf andere Berufe:
Dieser Grundsatz ist jedoch nicht auf eine Maklerbetreuerin übertragbar.
Obwohl ihr ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, erlaubt der Nutzungsvertrag die Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte.
Zudem bot die Klägerin an, sich während der Sperrzeit von einem Verwandten fahren zu lassen.
Verhältnismäßigkeit:
Die Nutzung des Dienstfahrzeugs war nicht vertraglich zwingend vorgeschrieben.
Die Klägerin könnte ihre Aufgaben auch ohne Fahrerlaubnis erfüllen, beispielsweise durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder durch das Fahrenlassen durch Dritte.
Der Arbeitgeber muss alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Im vorliegenden Fall konnte die Klägerin an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden.
Fehlende Täuschungsabsicht:
Die Klägerin hat den Arbeitgeber nicht bewusst über die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis getäuscht, sondern lediglich die rechtliche Einschätzung ihres Anwalts weitergegeben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster wurde zurückgewiesen.
Die Kündigungsschutzklage der Klägerin hatte Erfolg, da weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung gerechtfertigt waren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.