Erbanteil der koreanischen Ehefrau eines deutschen Erblassers
OLG München 31 Wx 53/10
Internationales Privatrecht
Der Fall vor dem Oberlandesgericht München behandelt die Frage, welches Recht für die Bestimmung des Erbteils der koreanischen Ehefrau eines deutschen Erblassers maßgeblich ist.
Hintergrund:
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit einer Südkoreanerin verheiratet.
Sie hatten in Südkorea geheiratet und lebten zuletzt in Deutschland.
Nach dem Tod des Erblassers stritten seine Töchter aus erster Ehe mit seiner Ehefrau über deren Erbquote.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München wies die weitere Beschwerde der Töchter zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt.
Die Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses.
Die Töchter erben die andere Hälfte zu gleichen Teilen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des internationalen Privatrechts bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts.
Durch die Rückverweisung im koreanischen Recht kam es zur Anwendung deutschen Güterrechts und somit zur Erhöhung des Erbteils der Ehefrau.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.