Erbanteil der koreanischen Ehefrau 

September 6, 2017

Erbanteil der koreanischen Ehefrau eines deutschen Erblassers

OLG München 31 Wx 53/10

Internationales Privatrecht

RA und Notar Krau

Der Fall vor dem Oberlandesgericht München behandelt die Frage, welches Recht für die Bestimmung des Erbteils der koreanischen Ehefrau eines deutschen Erblassers maßgeblich ist.

Hintergrund:

Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit einer Südkoreanerin verheiratet.

Sie hatten in Südkorea geheiratet und lebten zuletzt in Deutschland.

Nach dem Tod des Erblassers stritten seine Töchter aus erster Ehe mit seiner Ehefrau über deren Erbquote.

Entscheidung des Gerichts:

Das OLG München wies die weitere Beschwerde der Töchter zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt.

Die Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses.

Erbanteil der koreanischen Ehefrau

Begründung:

  • Anwendbares Erbrecht: Da der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war, ist deutsches Erbrecht anwendbar.
  • Güterrechtsstatut: Um den Erbteil der Ehefrau zu bestimmen, musste geklärt werden, welches Recht für den Güterstand der Ehegatten gilt. Dies bestimmt sich nach Art. 15 EGBGB.
  • Internationales Privatrecht:
    • Zum Zeitpunkt der Eheschließung galt in Südkorea ein anderes internationales Privatrecht als heute.
    • Nach beiden Rechtslagen kommt es jedoch zu einer Rückverweisung auf deutsches Recht.
    • Altes koreanisches IPR: Nach dem alten Recht war das Heimatrecht des Ehemannes maßgeblich, also deutsches Recht.
    • Neues koreanisches IPR: Nach dem neuen Recht ist das Recht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten maßgeblich, ebenfalls deutsches Recht.
  • Annahme der Rückverweisung: Die Rückverweisung wird nach deutschem Recht angenommen (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB).
  • Zugewinngemeinschaft: Es gilt deutsches Güterrecht und somit die Zugewinngemeinschaft.
  • Erhöhung des Erbteils: Nach Paragraf 1371 BGB erhöht sich der Erbteil der Ehefrau um ¼ auf ½.

Konsequenzen:

Erbanteil der koreanischen Ehefrau

Die Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses.

Die Töchter erben die andere Hälfte zu gleichen Teilen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des internationalen Privatrechts bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts.

Durch die Rückverweisung im koreanischen Recht kam es zur Anwendung deutschen Güterrechts und somit zur Erhöhung des Erbteils der Ehefrau.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge