Erbanteilsveräußerung keine Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz
OLG Jena 24.02.2015 – 3 W 591/14
Sachverhalt:
Die Beteiligten zu 2 und 3 verkauften ihren Erbanteil an den Beteiligten zu 1.
Zum Nachlass gehörten mehrere landwirtschaftliche Grundstücke.
Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) oder eines Negativattests.
Der Notar legte Beschwerde ein, da die Erbteilsübertragung seiner Ansicht nach nicht genehmigungspflichtig sei.
Problematik:
Entscheidung des OLG Jena:
Das OLG Jena gab der Beschwerde des Notars statt.
Die Erbteilsübertragung war nicht genehmigungspflichtig.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht von Erbteilsübertragungen nach dem GrdstVG und die Problematik von Umgehungsgeschäften.
Er zeigt auf, dass das Grundbuchamt die Tatsachen im Berichtigungsverfahren nur begrenzt prüfen darf und konkrete Anhaltspunkte für ein Umgehungsgeschäft vorliegen müssen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.