Erbauseinandersetzung Zuordnung Kontoguthaben

Dezember 6, 2024

Erbauseinandersetzung Zuordnung Kontoguthaben

LG Limburg 4 O 238/22

Urteil vom 21.07.2023

Mitgeteilt von RA und Notar Krau

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat über eine Erbauseinandersetzung zwischen der Klägerin und ihren Stieftöchtern entschieden.

Die Klägerin wurde vertreten von der Kanzlei Krau Rechtsanwälte.

Hintergrund des Rechtsstreits:

Die Parteien sind Miterben nach dem 2020 verstorbenen Erblasser.

Streitpunkt war die Aufteilung des Nachlasses, insbesondere die Guthaben auf zwei Konten des Erblassers.

Die Klägerin, Ehefrau des Erblassers, beanspruchte die Hälfte der Guthaben für sich, da sie angeblich aus ihren Einkünften stammten und gemeinsam als Altersvorsorge gedacht waren.

Die Beklagten, Töchter des Erblassers, vertraten die Ansicht, dass die Guthaben vollständig zum Nachlass gehören.

Erbauseinandersetzung Zuordnung Kontoguthaben

Wesentliche Punkte des Urteils:

  • Bruchteilsgemeinschaft: Das Gericht stellte fest, dass zwischen der Klägerin und dem Erblasser hinsichtlich der strittigen Kontoguthaben eine Bruchteilsgemeinschaft bestand. Obwohl die Konten auf den Namen des Erblassers liefen, hatte die Klägerin im Innenverhältnis ebenfalls Anteil an den Guthaben.
  • Begründung der Bruchteilsgemeinschaft: Das Gericht sah eine konkludente Vereinbarung über die Bruchteilsgemeinschaft als gegeben an. Die Klägerin hatte glaubhaft dargelegt, dass die Guthaben hauptsächlich aus ihren Einkünften aus ihrer Physiotherapiepraxis stammten. Der Erblasser hatte in der Praxis mitgearbeitet, aber kein eigenes Gehalt bezogen. Die gemeinsame Nutzung der Konten und die Verwendung der Gelder für gemeinsame Zwecke sprachen für eine gemeinsame Altersvorsorge.
  • Höhe der Anteile: Da keine ausdrückliche Regelung über die Anteile an der Bruchteilsgemeinschaft getroffen worden war, ging das Gericht gemäß § 742 BGB von gleichen Anteilen aus. Somit stand jedem Ehegatten die Hälfte der Guthaben zu.

Erbauseinandersetzung Zuordnung Kontoguthaben

  • Abweisung der Klage und Widerklage: Die Klage der Klägerin auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde abgewiesen, da kein Verzug der Beklagten vorlag. Die Widerklage der Beklagten auf Zahlung eines weiteren Betrags aus dem Nachlass wurde ebenfalls abgewiesen, da die Beklagten bereits den ihnen zustehenden Anteil erhalten hatten.

Konsequenzen des Urteils:

Das Urteil hat zur Folge, dass die Guthaben auf den Konten des Erblassers zur Hälfte dem Nachlass und zur Hälfte der Klägerin zustehen.

Die Beklagten haben keinen Anspruch auf weitere Zahlungen aus dem Nachlass.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Landgericht Limburg a. d. Lahn in seinem Urteil die Rechte der Klägerin als Ehefrau und Miterbin gestärkt hat.

Es hat anerkannt, dass sie durch ihre Arbeit wesentlich zum Aufbau des gemeinsamen Vermögens beigetragen hat und ihr daher ein Anteil an den strittigen Kontoguthaben zusteht.

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
  • Die Entscheidung kann mit der Berufung angefochten werden. Es wurde jedoch keine Berufung eingelegt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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