Erbauseinandersetzungsplan – OLG Düsseldorf 7 U 67/17
Sachverhalt:
Die Klägerin und der Beklagte waren die einzigen Erben ihres verstorbenen Vaters.
Der Erblasser hatte in einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner Ehefrau eine Teilungsanordnung getroffen, wonach der Beklagte die Anteile an Gesellschaften, die Aktien der X AG hielten, erhalten sollte.
Im Gegenzug sollte er an die Klägerin einen Ausgleich zahlen.
Die Parteien stritten über die Auslegung der Teilungsanordnung, die Bewertung der Unternehmensanteile und die Höhe des Ausgleichs.
Problematik:
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab und verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines höheren Ausgleichsbetrags.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten und die Anforderungen an die Bewertung von Unternehmensanteilen im Erbrecht.
Es zeigt auf, dass der Ausgleichsanspruch im Rahmen einer Teilungsanordnung grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Erbfalls zu verzinsen ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.