
Erbe ausschlagen leicht gemacht – Die neuen Regeln seit 2026
Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss schnell handeln. Oft sind die Verstorbenen verschuldet, und die Erben wollen nicht für diese Schulden haften. Seit Ende Dezember 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für diesen Vorgang. Ein neues Gesetz, das sogenannte ePb-Gesetz, hat die Art und Weise verändert, wie man auf sein Erbe verzichten kann. Vor allem die Digitalisierung spielt nun eine größere Rolle.
Früher war die Sache kompliziert. Wenn man ein Erbe nicht annehmen wollte, musste man zum Notar oder direkt zum Gericht. Die wichtigste Regel war: Das Gericht benötigt das Originaldokument mit der echten Unterschrift. Eine Kopie oder ein Scan reichten nicht aus. Das führte oft zu Zeitnot, da die Post manchmal zu lange brauchte.
Die wichtigste Neuerung ist einfach: Seit dem 29.12.2025 akzeptiert das Nachlassgericht auch beglaubigte Kopien. Das gilt sowohl für Kopien auf Papier als auch für elektronische Dateien. Wenn Sie heute bei einem Notar Ihre Unterschrift unter die Ausschlagung setzen, kann der Notar das Dokument sofort digital an das Gericht senden.
Die Frist für eine Erbausschlagung ist kurz. Meistens haben Sie nur sechs Wochen Zeit, sobald Sie vom Tod und Ihrem Erbe erfahren haben. Wenn das Originaldokument am letzten Tag der Frist noch bei der Post liegt, ist es zu spät. Durch die neue digitale Übermittlung kommt die Nachricht in Sekunden beim Gericht an. Das spart wertvolle Zeit und verhindert, dass man ungewollt Schulden erbt.
Oft kann man nicht selbst zum Notar gehen, zum Beispiel wegen Krankheit oder weil man weit weg wohnt. Dann kann man eine andere Person bevollmächtigen. Auch hier hat das neue Gesetz Erleichterungen gebracht.
Bisher musste man die Vollmacht fast immer im Original vorlegen. Jetzt gibt es eine weitere Möglichkeit: Der Notar kann eine amtliche Bescheinigung ausstellen. Er bestätigt darin, dass ihm eine gültige Vollmacht vorlag. Diese Bescheinigung kann er dann zusammen mit der Ausschlagung an das Gericht schicken. Das macht den Prozess flexibler und sicherer.
Es gibt auch die Möglichkeit, Dokumente direkt am Computer mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur zu unterschreiben. Das ist wie eine digitale Unterschrift, die rechtlich so viel zählt wie eine echte Unterschrift auf Papier. In solchen Fällen wird das digitale Dokument direkt an das Gericht gesendet.
Obwohl die neuen Regeln vieles erleichtern, gibt es noch einige Unklarheiten. Die Technik und das Recht passen noch nicht immer perfekt zusammen.
Ein technisches Detail sorgt für Diskussionen: Was passiert, wenn der Notar das digitale Original nicht selbst speichert, sondern dem Beteiligten mitgibt? Manche Experten sagen, dass dann eine digitale Kopie vielleicht nicht ausreicht. Das Gericht kann nämlich nicht prüfen, ob das Dokument wirklich echt ist, wenn der Notar es nicht offiziell verwahrt.
Es ist noch nicht ganz klar, ob Notare dazu verpflichtet sind, die Dokumente digital zu senden. Experten raten Notaren dazu, es zur Sicherheit immer digital zu tun, damit keine Fristen versäumt werden. Für Sie als Bürger ist wichtig: Sie dürfen die Unterlagen auch weiterhin selbst auf Papier beim Gericht abgeben. Aber der digitale Weg über den Notar ist oft sicherer.
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen, sollten Sie diese Punkte beachten:
Wenn Sie für Ihre minderjährigen Kinder ein Erbe ausschlagen, brauchen Sie oft die Genehmigung vom Familiengericht. Hier gibt es eine gute Nachricht: Solange das Gericht über die Genehmigung entscheidet, steht die Sechs-Wochen-Frist still. Sobald die Genehmigung rechtskräftig ist, gilt die Ausschlagung als wirksam, sofern sie rechtzeitig beantragt wurde.
Die neuen Gesetze machen die Erbausschlagung moderner und schneller. Dennoch bleibt das Erbrecht kompliziert, und kleine Fehler können teure Folgen haben. Wer die Frist verpasst, haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für die Schulden des Verstorbenen.
Wenn Sie Fragen zu einem Erbefall haben oder Unterstützung bei einer rechtssicheren Erbausschlagung benötigen, sollten Sie sich professionell beraten lassen.
Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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