
Erbe eines Gesellschaftsanteils: Was passiert bei einer Kommanditgesellschaft?
Wenn ein Mitbesitzer einer Firma – ein sogenannter Kommanditist – verstirbt, stellt sich sofort die Frage: Wer bekommt seinen Anteil? Normalerweise regelt das Gesetz, dass die Erben den Anteil übernehmen. Das Unternehmen wird also mit den Erben weitergeführt. Das ist eine Besonderheit bei dieser Unternehmensform, der Kommanditgesellschaft (KG).
Bei vielen anderen Firmenformen ist das komplizierter. Hier aber geht der Anteil direkt auf die Erben über. Wenn es mehrere Erben gibt, entsteht eine interessante Situation. Sie bilden für den Firmenanteil keine klassische Erbengemeinschaft, bei der alle nur gemeinsam entscheiden dürfen. Stattdessen bekommt jeder Erbe seinen eigenen, festen Teil an der Firma, passend zu seinem Anteil am restlichen Erbe. Man nennt das „Sondererbfolge“. Seit Anfang 2024 steht das auch ganz klar so im Gesetz.
Oft gibt es in Firmenverträgen spezielle Regeln. Diese Regeln legen fest, wer überhaupt Gesellschafter werden darf. Ein Beispiel: In einem Vertrag könnte stehen, dass nur direkte Kinder des Verstorbenen den Anteil erben dürfen.
Was passiert aber, wenn der Verstorbene in seinem Testament zusätzlich seinen Stiefsohn als Erben eingesetzt hat? Hier kracht die Welt des Erbrechts auf die Welt des Firmenrechts. Gerichte haben entschieden: Der Firmenvertrag ist meistens stärker. Wenn dort steht „nur Kinder“, dann bekommen auch nur die Kinder den Firmenanteil. Der Stiefsohn geht beim Firmenanteil leer aus, auch wenn er laut Testament ein Drittel des restlichen Vermögens (wie Geld oder das Haus) bekommt.
Wer durch solche Regeln nicht in die Firma nachrücken darf, hat es schwer. Da diese Person kein Gesellschafter wird, hat sie auch kein Recht auf Informationen. Sie darf nicht in die Bücher schauen und keine Auskunft über die Konten der Firma verlangen. Das Recht auf Information steht nämlich nur denjenigen zu, die auch tatsächlich Teil der Firma geworden sind.
Ein Firmenanteil besteht nicht nur aus einem Namen auf einem Papier. Es hängen viele Rechte und auch viel Geld daran. Ein wichtiger Punkt sind die sogenannten Gesellschafterdarlehen. Oft geben die Besitzer ihrer eigenen Firma Kredite oder lassen Gewinne auf speziellen Konten stehen, damit die Firma damit arbeiten kann.
Wenn nun jemand stirbt, stellt sich die Frage: Gehören diese Konten zum normalen Erbe (das alle Erben gemeinsam bekommen) oder gehören sie fest zum Firmenanteil (den nur die „qualifizierten“ Erben bekommen)?
Die Gerichte sagen dazu: Im Zweifel gehört alles zusammen. Alles, was in den Büchern der Firma als Guthaben des Verstorbenen steht und mit der Firma zu tun hat, geht an die Personen, die auch den Firmenanteil erben. Das dient der Sicherheit der Firma. Es soll verhindert werden, dass die Firma plötzlich hohe Summen an familienfremde Erben auszahlen muss und dadurch vielleicht pleitegeht.
Mit dem Anteil wandern auch alle anderen Rechte auf die neuen Besitzer über:
Es kann ein Problem entstehen, wenn der Firmenanteil sehr wertvoll ist. Wenn ein Kind die Firma bekommt und das andere Kind „nur“ das restliche Geld, das aber viel weniger wert ist, fühlt sich das ungerecht an. Das Gesetz sieht hier oft einen Ausgleich vor.
Der Erbe, der die Firma bekommt, muss den anderen Erben unter Umständen Geld bezahlen, um den Wertunterschied auszugleichen. Das kann für die Firma gefährlich werden: Wenn der neue Besitzer kein privates Geld hat, muss er es vielleicht aus der Firma entnehmen oder sogar seinen Anteil verkaufen, um die anderen Erben auszubezahlen.
Damit es nach dem Tod nicht zu Streit oder zum Ruin der Firma kommt, sollte man frühzeitig planen. Es gibt zwei wichtige Dokumente, die zusammenpassen müssen:
Oft sind die Konten in einer Firma kompliziert benannt. Wenn nicht klar ist, ob ein Konto zum Firmenanteil gehört oder privates Vermögen ist, landen die Erben fast immer vor Gericht. Eine klare Beschreibung im Testament spart den Hinterbliebenen viel Ärger und hohe Anwaltskosten. Man sollte genau aufschreiben, welche Konten mit dem Anteil übertragen werden sollen.
Es ist auch möglich, im Testament festzulegen, dass der Firmen-Erbe den anderen nichts bezahlen muss. Das nennt man ein „Vorausvermächtnis“. So bleibt das Firmenvermögen geschützt. Nur der Pflichtteil, den enge Verwandte immer fordern können, setzt dieser Gestaltung Grenzen.
Die rechtlichen Regeln rund um das Erben von Firmenanteilen sind sehr speziell. Besonders durch die neuen Gesetze seit 2024 gibt es viele Details zu beachten, damit die Firma sicher in die nächste Generation übergeht. Eine gute Beratung hilft dabei, Streit in der Familie zu vermeiden und das Lebenswerk zu erhalten.
Bei Fragen zu diesem Thema oder für eine individuelle Beratung zur Nachfolgeplanung sollten Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen aufnehmen.
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