Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung
Als Notar und Rechtsanwalt ist es mir wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, sich im komplexen deutschen Erbrecht zurechtzufinden. Aus diesem Grund übersetze ich juristische Fachtexte in eine verständliche Sprache. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte rund um das Thema „Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung“ – also, wie Sie selbst bestimmen können, wer Ihr Erbe wird.
Stellen Sie sich vor, Ihr Leben ist wie ein Buch. Wenn das letzte Kapitel geschrieben ist, möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt. Genau darum geht es bei der Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung, wie sie in § 1937 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.
Dieser Paragraph ist so etwas wie das Fundament des Erbrechts, denn er besagt ganz klar: Sie haben das Sagen! Sie können selbst entscheiden, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen – Ihr Erbe – erhalten soll. Das ist die sogenannte Testierfreiheit. Sie haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, die sonst greifen würde, wenn Sie nichts regeln.
Im juristischen Sinne gibt es verschiedene Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber feine Unterschiede aufweisen. Keine Sorge, ich erkläre sie Ihnen einfach:
Sie haben viel Freiheit, aber keine unbegrenzte. Das Gesetz gibt Ihnen vor, welche Inhalte in einem Testament zulässig sind. Sie können also nicht völlig beliebige Anordnungen treffen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie in Ihrem Testament nicht zwingend einen Erben einsetzen oder jemanden explizit vom Erbe ausschließen müssen. Sie können auch andere Dinge regeln, zum Beispiel:
Auch das sorgfältigste Testament kann seine Wirkung verlieren. Das ist der Fall, wenn es:
Manchmal kann ein wirksames Testament auch nachträglich angefochten werden, wenn beispielsweise ein wichtiger Irrtum vorlag oder Sie zu der Erklärung gezwungen wurden.
Ein wichtiger Punkt ist: Wenn Sie gesetzliche Erben (wie z.B. Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner) in Ihrem Testament als Erben einsetzen, werden diese zu testamentarischen Erben. Die Regelung in Ihrem Testament hat dann Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Sollten Sie nur einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch regeln, bleibt der restliche Teil der gesetzlichen Erbfolge vorbehalten.
Die Erbeinsetzung durch eine letztwillige Verfügung ist ein mächtiges Werkzeug, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille Gehör findet. Es ist ein Ausdruck Ihrer persönlichen Freiheit und Ihrer Verantwortung für Ihr Vermögen und Ihre Lieben.
Ich, Rechtsanwalt und Notar Krau, empfehle Ihnen dringend, sich frühzeitig mit diesen wichtigen Fragen auseinanderzusetzen. Eine gut durchdachte und rechtlich einwandfreie letztwillige Verfügung erspart Ihren Hinterbliebenen nicht nur Unsicherheiten, sondern auch mögliche Streitigkeiten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Fall? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!