Erbeinsetzung mit Teilungsanordnung oder Vermächtnis
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 107/96
Sachverhalt:
Ein kinderloses Ehepaar hatte in einem gemeinschaftlichen Testament von 1988 ihr Hausgrundstück an die Beteiligte zu 1
(Nichte der Ehefrau) vermacht und ihr Geldvermögen zu gleichen Teilen an vier Verwandte (darunter die Beteiligte zu 1) verteilt.
Die übrigen drei Verwandten verstarben vor dem Ehepaar.
Das Hausgrundstück hatten die Eheleute bereits 1991 auf die Beteiligte zu 1 übertragen.
Nach dem Tod der Ehefrau beantragte die Beteiligte zu 1 einen Alleinerbschein.
Ein Neffe der Ehefrau (Beteiligter zu 2) widersprach dem Antrag, da er der Ansicht war, alle vier im Testament genannten Personen seien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt worden.
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Entscheidung des Landgerichts auf und stellte den Beschluss des Amtsgerichts wieder her, der die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin auswies.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts verdeutlicht die Grundsätze der Testamentsauslegung bei der Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.