Erbeinsetzung nach Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft
OLG München 31 Wx 250/18
Der Beschluss des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 25.06.2024
behandelt die Frage der Wirksamkeit einer testamentarischen Erbeinsetzung nach Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Der Erblasser und der Beteiligte zu 1 lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Der Erblasser setzte den Beteiligten zu 1 in seinem Testament als Alleinerben ein.
Die Lebenspartnerschaft wurde später aufgelöst, da der Beteiligte zu 1 aus gesundheitlichen Gründen zu seiner Tochter zog.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Tochter einen Erbschein, der ihren Vater als Alleinerben ausweist.
Das Amtsgericht wies den Antrag zurück, da es das Testament aufgrund der Auflösung der Lebenspartnerschaft als unwirksam ansah.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies dieses an, den Erbschein zu erteilen.
Das Testament sei wirksam geblieben, da die Lebenspartnerschaft nicht aufgrund persönlicher Entfremdung, sondern aufgrund äußerer Umstände aufgelöst wurde.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer testamentarischen Erbeinsetzung führt.
Entscheidend ist, ob die Auflösung aufgrund äußerer Umstände oder wegen persönlicher Entfremdung erfolgte.
Im Zweifel ist der hypothetische Wille des Erblassers zu erforschen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.