Erbeinsetzung oder Vermächtnis Testierfähigkeit
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 93/02
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in einem eigenhändigen Testament von 1989 zunächst ihre Nichte (Beteiligte zu 8) als Erbin ihrer Eigentumswohnung eingesetzt.
Später änderte sie das Testament und setzte an deren Stelle eine andere Nichte (Beteiligte zu 3) ein.
Die Beteiligte zu 3 beantragte einen Erbschein, der sie als Erbin ausweist.
Die Beteiligte zu 8 machte geltend, die Änderung des Testaments sei unwirksam.
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück.
Die Änderung des Testaments war formwirksam.
Das Amtsgericht musste jedoch noch die Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Änderung prüfen.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts verdeutlicht die Anforderungen an die Formwirksamkeit
eines eigenhändigen Testaments und die Bedeutung der Testierfähigkeit bei Änderungen des Testaments.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.