Erbeinsetzungen bei Verteilung des gesamten Vermögens an die Kinder
AG Warstein VI 62/10
Beschluss vom 19.10.2010 Auslegung eines Testaments:
Die Erblasserin hatte in einem Testament von 2000 ihr Vermögen im Wesentlichen auf ihre fünf Kinder verteilt.
Das Amtsgericht hatte zunächst Teilerbscheine erteilt, die auf einer Auslegung des Testaments als Erbeinsetzung beruhten.
Später wurden die Teilerbscheine eingezogen und ein neuer Erbschein erteilt, der von einer gesetzlichen Erbfolge ausging.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied in einem Zivilprozess, dass das Testament als Erbeinsetzung auszulegen sei.
Daraufhin beantragte eines der Kinder die Erteilung eines Teilerbscheins, der ihm eine höhere Erbquote zusprach.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Amtsgericht Warstein wies den Antrag zurück.
Das Testament von 2000 enthält keine Erbeinsetzung, sondern lediglich Vermächtnisse.
Daher ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten und die Kinder erben zu gleichen Teilen.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten. Auch wenn der Erblasser sein gesamtes Vermögen verteilt hat,
ist nicht zwingend von einer Erbeinsetzung auszugehen.
Im Zweifel ist die gesetzliche Erbfolge anzunehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.