Erbfälle nach Juli 2016 nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung Urteil BVerfG – FG Köln 7 K 3022/17

Juni 5, 2022

Erbfälle nach Juli 2016 nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung Urteil BVerfG – FG Köln 7 K 3022/17 – Urteil vom 08.11.2018

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Kernaussage:

Das Erbschaftsteuergesetz von 2016 ist rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 gültig, auch für Erbfälle, die nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts eingetreten sind.

Es gibt keine “Erbschaftsteuerpause”.

Hintergrund:

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 Teile des Erbschaftsteuergesetzes von 2009 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 gesetzt.
  • Bis zu einer Neuregelung sollte das alte Recht weiter gelten.
  • Die Reform verzögerte sich, und es entstand Unsicherheit, ob nach dem 30. Juni 2016 eine “Erbschaftsteuerpause” besteht.
  • Das neue Erbschaftsteuergesetz (ErbStG 2016) trat schließlich am 9. November 2016 in Kraft und sollte rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 gelten.

Erbfälle nach Juli 2016 nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung Urteil BVerfG – FG Köln 7 K 3022/17

Streitgegenstand:

  • Die Klägerin erbte im August 2016 und argumentierte, dass aufgrund der Verzögerung der Reform keine Erbschaftsteuer entstehen könne.
  • Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest und berief sich auf die Rückwirkung des ErbStG 2016.

Entscheidung des Gerichts:

  • Das Finanzgericht Köln wies die Klage ab.
  • Es bestätigte die rückwirkende Gültigkeit des ErbStG 2016 ab dem 1. Juli 2016.
  • Es gab keine “Erbschaftsteuerpause”.
  • Die Rückwirkung sei verfassungsrechtlich zulässig, da kein Vertrauen auf den Fortbestand des alten Rechts bestanden habe.
  • Auch die inhaltlichen Änderungen des ErbStG 2016 seien verfassungsgemäß.

Begründung:

  • Das Gericht stützte sich auf die Formulierung der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (“bis zu einer Neuregelung”) und die Aussagen des Gerichtssprechers.
  • Es betonte, dass der Gesetzgeber durch die Rückwirkung eine umfassende Rechtsgrundlage geschaffen habe und eine Erbschaftsteuerpause vermieden worden sei.
  • Die Rückwirkung sei zulässig, da kein Vertrauen auf den Fortbestand des alten Rechts bestanden habe.
  • Die Neuregelungen zur Besteuerung von Betriebsvermögen seien ebenfalls verfassungsgemäß, da sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht würden.

Erbfälle nach Juli 2016 nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung Urteil BVerfG – FG Köln 7 K 3022/17

Fazit:

  • Das Urteil stellt klar, dass es keine “Erbschaftsteuerpause” gab und das ErbStG 2016 rückwirkend gilt.
  • Es unterstreicht die Bedeutung der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, betont aber auch die Notwendigkeit einer schnellen Neuregelung nach einer Verfassungswidrigkeitserklärung.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Erbfälle und Schenkungen ab dem 1. Juli 2016.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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