FG Baden-Württemberg 9 K 257/06

Juni 4, 2022

FG Baden-Württemberg 9 K 257/06

Erbfallkostenpauschbetrag –

RA und Notar Krau

Leitsatz:

Der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Höhe von 10.300 EUR ist für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren, unabhängig von der Anzahl der Erben.

Sachverhalt:

Der Kläger und sein Bruder erbten jeweils zur Hälfte ihre Mutter.

Im Erbschaftsteuerbescheid wurde der Erbfallkostenpauschbetrag anteilig nach der Erbquote des Klägers berücksichtigt.

Der Kläger begehrte die volle Höhe des Pauschbetrags.

FG Baden-Württemberg 9 K 257/06

Entscheidung:

Das FG Baden-Württemberg wies die Klage ab.

Der Erbfallkostenpauschbetrag sei nach dem Wortlaut und der Systematik des § 10 ErbStG auf den Erbfall und nicht auf den einzelnen Erben bezogen.

Die Einfügung des Wortes “insgesamt” in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG mache dies deutlich.

Begründung:

  • Der Wortlaut des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG spricht dafür, dass der Pauschbetrag für den Erbfall insgesamt gewährt wird. Die Verwendung des Demonstrativpronomens “diese” bezieht sich auf die in Satz 1 genannten Kosten in ihrer Gesamtheit.
  • Die Systematik des § 10 ErbStG stützt diese Auslegung. Der Pauschbetrag soll die typischen Kosten eines Erbfalls abdecken, unabhängig von der Anzahl der Erben.
  • Die Entstehungsgeschichte des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG bestätigt diese Auslegung. Der Pauschbetrag wurde eingeführt, um die durchschnittlichen Kosten einer standesgemäßen Bestattung abzudecken. Eine Vervielfachung des Pauschbetrags bei mehreren Erben würde diesem Zweck widersprechen.
  • Die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Schrifttums ist einhellig der Auffassung, dass der Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall gewährt wird.

Revision:

Die Revision wurde zugelassen, da die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat.

FG Baden-Württemberg 9 K 257/06

Inhaltsverzeichnis

1. Leitsatz

2. Sachverhalt

3. Entscheidung

4. Gründe

4.1. Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG

4.1.1. Wortlaut

4.1.2. Systematik

4.1.3. Entstehungsgeschichte

4.1.4. Rechtsprechung und Schrifttum

4.2. Ergebnis

5. Kostenentscheidung

6. Zulassung der Revision

7. Anmerkungen

7.1. Zusammenfassung der Entscheidung

7.2. Relevanz für die Praxis

7.3. Weiterführende Informationen

8. Anlagen

8.1. Klagebegründung

8.2. Einspruchsentscheidung

8.3. Erbschaftsteuerbescheid

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

OLG Oldenburg 3 W 53/24

Dezember 7, 2024
OLG Oldenburg 3 W 53/24Beschluss vom 21.08.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, das…
testament, hand, write

OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23

Dezember 7, 2024
OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23Beschluss vom 08.08.2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08.08.2023 befass…