FG Baden-Württemberg 9 K 257/06
Erbfallkostenpauschbetrag –
Leitsatz:
Der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Höhe von 10.300 EUR ist für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren, unabhängig von der Anzahl der Erben.
Sachverhalt:
Der Kläger und sein Bruder erbten jeweils zur Hälfte ihre Mutter.
Im Erbschaftsteuerbescheid wurde der Erbfallkostenpauschbetrag anteilig nach der Erbquote des Klägers berücksichtigt.
Der Kläger begehrte die volle Höhe des Pauschbetrags.
Entscheidung:
Das FG Baden-Württemberg wies die Klage ab.
Der Erbfallkostenpauschbetrag sei nach dem Wortlaut und der Systematik des § 10 ErbStG auf den Erbfall und nicht auf den einzelnen Erben bezogen.
Die Einfügung des Wortes “insgesamt” in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG mache dies deutlich.
Begründung:
Revision:
Die Revision wurde zugelassen, da die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat.
1. Leitsatz
2. Sachverhalt
3. Entscheidung
4. Gründe
4.1. Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG
4.1.1. Wortlaut
4.1.2. Systematik
4.1.3. Entstehungsgeschichte
4.1.4. Rechtsprechung und Schrifttum
4.2. Ergebnis
5. Kostenentscheidung
6. Zulassung der Revision
7. Anmerkungen
7.1. Zusammenfassung der Entscheidung
7.2. Relevanz für die Praxis
7.3. Weiterführende Informationen
8. Anlagen
8.1. Klagebegründung
8.2. Einspruchsentscheidung
8.3. Erbschaftsteuerbescheid
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.