Erbquote russischer Ehegatte
OLG Köln 2 Wx 22/24
Beschluss vom 4.3.2024
Kernaussage:
Das OLG Köln entschied, dass einer russischen Ehefrau, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet war, nach dessen Tod in Deutschland 3/4 des Erbes zustehen.
Grundlage hierfür ist die Anwendung deutschen Ehegüterrechts aufgrund des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland, was zu einer Erhöhung der Erbquote gemäß § 1371 I BGB führt.
Sachverhalt:
Ein deutscher Staatsbürger und eine russische Staatsangehörige heirateten 2014 in Moskau.
Vor der Ehe lebten beide in Moskau, der Ehemann pendelte jedoch berufsbedingt zwischen Moskau und Deutschland.
Nach der Eheschließung lebten die Eheleute zunächst in Deutschland, wobei die Ehefrau wiederholt längere Aufenthalte in Russland verbrachte.
Der Ehemann verstarb 2022 in Deutschland.
Die Ehefrau beantragte einen Erbschein, der ihr 3/4 des Erbes zusprach, während die Schwestern des Erblassers dem widersprachen.
Rechtliche Würdigung:
Fazit:
Das OLG Köln hat entschieden, dass die russische Ehefrau aufgrund des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland
und der damit verbundenen Anwendung deutschen Ehegüterrechts Anspruch auf 3/4 des Nachlasses hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.