Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025

Erbquote russischer Ehegatte

OLG Köln 2 Wx 22/24

Beschluss vom 4.3.2024

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das OLG Köln entschied, dass einer russischen Ehefrau, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet war, nach dessen Tod in Deutschland 3/4 des Erbes zustehen.

Grundlage hierfür ist die Anwendung deutschen Ehegüterrechts aufgrund des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland, was zu einer Erhöhung der Erbquote gemäß § 1371 I BGB führt.

Sachverhalt:

Ein deutscher Staatsbürger und eine russische Staatsangehörige heirateten 2014 in Moskau.

Vor der Ehe lebten beide in Moskau, der Ehemann pendelte jedoch berufsbedingt zwischen Moskau und Deutschland.

Nach der Eheschließung lebten die Eheleute zunächst in Deutschland, wobei die Ehefrau wiederholt längere Aufenthalte in Russland verbrachte.

Der Ehemann verstarb 2022 in Deutschland.

Erbquote russischer Ehegatte

Die Ehefrau beantragte einen Erbschein, der ihr 3/4 des Erbes zusprach, während die Schwestern des Erblassers dem widersprachen.

Rechtliche Würdigung:

  1. Anwendbares Erbrecht: Gemäß Art. 21 I EuErbVO findet deutsches Erbrecht Anwendung, da der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
  2. Ehegüterstatut: Die Bestimmung des Ehegüterstatuts richtet sich nach Art. 15 iVm Art. 14 EGBGB 1994. Da die Eheleute bei Eheschließung keine gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten, ist der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Dieser lag bei Eheschließung noch in Russland.
  3. Russisches internationales Privatrecht: Das deutsche internationale Privatrecht verweist auf das russische Recht (Art. 4 I 1 EGBGB). Nach Art. 161 Nr. 1 S. 1 russ. FGB bestimmt sich das Güterrecht nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute.
  4. Letzter gemeinsamer Wohnsitz: Das OLG Köln stellte fest, dass der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eheleute in Deutschland lag. Maßgeblich hierfür waren die langjährigen Aufenthalte und die Begründung eines Lebensmittelpunktes in Deutschland, insbesondere ab Mitte 2016 bis 2018.
  5. Rückverweisung: Da das russische internationale Privatrecht auf deutsches Recht verweist und das deutsche Recht die Rückverweisung annimmt (Art. 4 I 2 EGBGB), gilt deutsches Ehegüterrecht.
  6. Erhöhung der Erbquote: Aufgrund der Anwendung deutschen Ehegüterrechts erhöht sich die Erbquote der Ehefrau gemäß § 1371 I BGB um 1/4 auf 3/4.

Erbquote russischer Ehegatte

Fazit:

Das OLG Köln hat entschieden, dass die russische Ehefrau aufgrund des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute in Deutschland

und der damit verbundenen Anwendung deutschen Ehegüterrechts Anspruch auf 3/4 des Nachlasses hat.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…
Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Januar 30, 2025
Anfechtung Testament später geborener PflichtteilsberechtigterRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.09.2024…
Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Januar 30, 2025
Verzicht auf den ZusatzpflichtteilRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) über…