Erbrecht – Die Bedeutung der Testierfreiheit

Mai 30, 2025

Erbrecht – Die Bedeutung der Testierfreiheit

Was ist „Testierfreiheit“?

Sie haben das Recht, selbst zu bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Dieses Recht nennen wir Testierfreiheit.

Es ist wie ein Freifahrtschein, Ihre Wünsche festzuhalten. Der Staat legt in Gesetzen fest, wer erbt, wenn Sie nichts regeln.

Aber Ihre persönliche Entscheidung, zum Beispiel in einem Testament, hat immer Vorrang.

Warum ist die Testierfreiheit so wichtig?

Die Testierfreiheit gibt Ihnen die Macht, Gerechtigkeit nach Ihren Vorstellungen zu schaffen. Jeder Mensch ist anders. Jede Familie ist anders. Sie können die Besonderheiten Ihres Lebens berücksichtigen.

Haben Sie jemanden unterstützt, der nicht Ihr direkter Verwandter ist? Möchten Sie einen Teil an eine Wohltätigkeitsorganisation geben?

Die Testierfreiheit macht das möglich. Sie erlaubt Ihnen, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Erbe zu finden.

Was sind die Grenzen Ihrer Testierfreiheit?

Ihre Testierfreiheit ist nicht grenzenlos. Es gibt zwei wichtige Einschränkungen:

Der Pflichtteil:

Bestimmte nahe Verwandte und Ihr Ehepartner haben immer einen Anspruch auf einen Mindestanteil an Ihrem Erbe. Diesen Anspruch nennt man Pflichtteil.

Es ist ein Geldanspruch und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies soll sicherstellen, dass niemand völlig leer ausgeht, der Ihnen nahestand und von Ihnen abhängig war.

Erbrecht – Die Bedeutung der Testierfreiheit

Sittenwidrige Verfügungen:

Sie können auch keine Verfügungen treffen, die gegen die guten Sitten verstoßen.

Warum gibt es diese Grenzen?

Diese Grenzen schützen Ihre Familie. Sie erkennen an, dass es Beziehungen gibt, die über den Tod hinauswirken.

Wer Ihnen zu Lebzeiten eng verbunden war, hat auch ein Recht darauf, im Todesfall nicht ohne alles dazustehen. Dies gilt besonders für Ehepartner und Kinder.

Es geht darum, eine faire Balance zu finden. Einerseits haben Sie die Freiheit, über Ihr Vermögen zu bestimmen. Andererseits gibt es einen Schutz für Ihre engsten Angehörigen.

Mein Tipp für Sie

Die Gestaltung Ihres Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Die Testierfreiheit gibt Ihnen große Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig müssen Sie die rechtlichen Grenzen kennen und beachten.

Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird. Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihres Testaments unbedingt von einem Experten beraten.

So können Sie sicher sein, dass alles rechtlich korrekt ist und Ihre Wünsche Wirklichkeit werden.

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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