Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr 650/2012 – EuGH Rechtssache C‑651/21 – Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft
In der Rechtssache C-651/21 geht es um die Auslegung von Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 bezüglich der Eintragung von Erklärungen zur Ausschlagung einer Erbschaft.
Ein bulgarischer Erbe, M. Ya. M., beantragt die Eintragung der Ausschlagungserklärung eines anderen Erben, der im Mitgliedstaat seines gewöhnlichen Aufenthalts die Erklärung abgegeben hat.
Das vorlegende Gericht fragt, ob eine erneute Eintragung im Mitgliedstaat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers möglich ist und wer dazu berechtigt ist.
Es stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit und dem Schutz der Rechtssicherheit in solchen Fällen.
Der Gerichtshof muss klären, ob Artikel 13 der Verordnung einer erneuten Eintragung entgegensteht und ob andere Erben die Eintragung im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben beantragen können, obwohl dies im Recht dieses Mitgliedstaats nicht vorgesehen ist.
I. Einleitung
II. Rechtlicher Rahmen
III. Die Rechtssache C-651/21
IV. Vorlagefragen
V. Urteil des Gerichtshofs
VI. Schlussfolgerungen
VII. Schlussbemerkungen
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 13 – Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Erben vor dem Gericht des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts – Spätere Eintragung dieser Erklärung im Register eines anderen Mitgliedstaats auf Antrag eines anderen Erben“
2012 – EuGH Rechtssache C‑651/21
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.