erbrechtliche Stufenklage – Auskunft und Wertermittlungsanspruch – Brandenburgisches OLG 3 U 38/19
Sachverhalt:
Die Kläger, zwei Söhne des Erblassers, verlangten von der Beklagten, der Witwe und Alleinerbin des Erblassers, Auskunft über den Nachlass und die Ermittlung des Wertes bestimmter Nachlassgegenstände.
Die Beklagte hatte den Klägern bereits ein Nachlassverzeichnis zukommen lassen, das die Kläger jedoch als unvollständig und unzureichend beanstandeten.
Das Landgericht verurteilte die Beklagte daraufhin zur umfassenden Auskunftserteilung und Wertermittlung.
Problematik:
Entscheidung des Brandenburgischen OLG:
Das Brandenburgische OLG änderte das Urteil des Landgerichts ab und verurteilte die Beklagte zur Auskunftserteilung und Wertermittlung in einem geringeren Umfang.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht den Umfang der Auskunftspflicht des Erben im Erbrecht und die Grenzen des Anspruchs auf Belegvorlage und Wertermittlung.
Es zeigt auf, dass der Erbe ein vollständiges und detailliertes Nachlassverzeichnis erstellen muss und dass der Pflichtteilsberechtigte
nur in bestimmten Fällen die Vorlage von Belegen oder die Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen verlangen kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.