Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

Mai 15, 2025

Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

BFH Urteil vom 04. August 2011, III R 22/10

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein Urteil des Bundesfinanzhofs erklären, das sich mit dem Thema Kindergeld und Erbschaft befasst.

Es geht darum, ob eine Erbschaft von einem verstorbenen Elternteil den Anspruch auf Kindergeld beeinflusst.

Die Frage: Beeinflusst eine Erbschaft das Kindergeld?

Stellen Sie sich vor, ein Kind verliert einen Elternteil und erbt etwas. Die Frage ist nun, ob dieses Erbe als eine Art Einkommen oder Bezug gewertet wird, das den Anspruch auf Kindergeld mindern oder sogar aufheben kann.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen.

Der konkrete Fall

In dem Fall, über den das Gericht entschieden hat, ging es um zwei Söhne, die nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2006 einen Teil ihres Vermögens erbten.

Dieses Vermögen umfasste unter anderem Eigentumswohnungen, Wertpapiere und Geld auf Konten.

Die Familienkasse war der Meinung, dass diese Erbschaft dazu führte, dass die Söhne die Einkommensgrenze für das Kindergeld überschritten.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Finanzgericht und später auch der Bundesfinanzhof sahen das anders. Sie entschieden, dass die Erbschaft nach einem Elternteil nicht als ein „Bezug“ im Sinne des Kindergeldrechts anzusehen ist.

Das bedeutet, dass das geerbte Vermögen den Anspruch auf Kindergeld nicht beeinflusst.

Die Begründung: Warum Erbschaft kein „Bezug“ ist

Das Gericht führte mehrere Gründe für seine Entscheidung an:

Elterliche Zuwendung:

So wie Schenkungen lebender Eltern an ihre Kinder nicht als Bezug gewertet werden, so soll auch eine Erbschaft von einem Elternteil nicht als solcher angesehen werden.

Es handelt sich im Grunde um eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie.

Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

Kein Zufluss von „außen“:

Das Kindergeld soll grundsätzlich Einkommen und Bezüge ausgleichen, die von Dritten kommen und für den Lebensunterhalt oder die Ausbildung des Kindes bestimmt sind.

Eine Erbschaft von einem Elternteil ist kein solcher Zufluss von außen.

Praktische Schwierigkeiten:

Es wäre oft schwierig festzustellen, inwieweit ein Kind geerbte Vermögenswerte tatsächlich für seinen Lebensunterhalt nutzen kann oder muss.

Soll es beispielsweise Wertpapiere verkaufen oder ein Haus?

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für Familien. Es bedeutet, dass wenn ein Kind von einem Elternteil erbt, dies in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld hat.

Der Staat sieht eine Erbschaft in diesem Fall nicht als Einkommen oder Bezug an, das den Bedarf des Kindes deckt.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema verständlich näherbringen.

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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