Erbschaft Pflichtteil und Sozialleistungen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
oftmals erreichen uns Fragen zum Thema Erbschaft und Sozialleistungen.
Was passiert, wenn jemand Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht und erbt oder einen Anspruch auf seinen Pflichtteil hat?
Darf der Staat dann einfach zugreifen?
Diese Fragen möchten wir, Ihre Erbrechtsexperten von RA und Notar Krau, Ihnen gerne verständlich beantworten.
Wenn Eltern noch leben: Der Pflichtteilsverzicht
Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern leben noch, und Sie beziehen Sozialleistungen.
Ihre Eltern möchten Sie im Erbfall vielleicht nicht bedenken.
Können Sie dann schon zu Lebzeiten auf Ihren sogenannten Pflichtteil verzichten, also den Mindestanteil am Erbe, der Ihnen eigentlich zustehen würde?
Ja, das ist möglich und wird vom Sozialleistungsträger in der Regel akzeptiert.
Ein solcher Verzicht muss notariell beurkundet werden.
Erbschaft ausgeschlagen: Was nun?
Nun zum umgekehrten Fall: Sie erben etwas, beziehen aber gleichzeitig Sozialleistungen.
Dürfen Sie die Erbschaft ausschlagen, also ablehnen?
Ja, das Gesetz erlaubt Ihnen das.
Allerdings kann es sein, dass der Sozialleistungsträger Ihre Leistungen daraufhin kürzt.
Bei der Grundsicherung kann dies sogar für drei Monate der Fall sein.
Der Pflichtteil wird fällig, während Sie Leistungen beziehen
Besonders kompliziert wird es, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner stirbt, während Sie Sozialleistungen beziehen und Ihnen eigentlich ein Pflichtteil zusteht.
Der Staat greift zu:
In diesem Fall kann der Sozialhilfeträger Ihren Pflichtteilsanspruch auf sich übertragen und ihn selbst einfordern.
Das bedeutet, das Geld aus dem Pflichtteil fließt direkt an das Sozialamt.
Bei der Grundsicherung geht der Pflichtteilsanspruch sogar automatisch auf den Träger über.
Verzicht ist riskant:
Versuchen Sie, auf Ihren Pflichtteilsanspruch zu verzichten, nachdem er entstanden ist, wird dies kritisch gesehen.
Ein solcher Verzicht kann als unzulässig gewertet werden, und der Staat kann trotzdem auf das Geld zugreifen.
Zudem kann die Sozialhilfe gekürzt werden.
Bei der Grundsicherung ist ein solcher Verzicht ohnehin nicht mehr möglich, da der Anspruch ja bereits auf den Träger übergegangen ist.
Tipp von RA und Notar Krau:
Sprechen Sie mit Ihren Eltern rechtzeitig über das Thema Erbe und Pflichtteil und ziehen Sie gegebenenfalls einen Pflichtteilsverzicht in Betracht, solange Ihre Eltern noch leben.
Pflichtteil vor dem Bezug von Sozialleistungen
Was aber, wenn ein Elternteil stirbt, bevor Sie Sozialleistungen beantragen?
Dann zählt der Pflichtteilsanspruch in der Regel zu Ihrem Vermögen.
Das bedeutet, Sie müssen diesen Anspruch geltend machen und das Geld zur Deckung Ihres Lebensunterhalts verwenden, bevor Sie staatliche Hilfe erhalten können.
Ausnahmen gibt es:
In bestimmten Härtefällen kann es unzumutbar sein, den Pflichtteil sofort zu fordern.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dadurch der Verlust der Erbenstellung nach dem Tod des anderen Elternteils droht (sogenannte Pflichtteilsstrafklausel)
oder wenn die verwitwete Mutter ihr selbstgenutztes Haus verkaufen müsste, um den Pflichtteil auszuzahlen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen diese komplexen Zusammenhänge etwas näherbringen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne in unserer Kanzlei zur Verfügung.
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen