Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Sie wissen sollten!

Mai 31, 2025

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Sie wissen sollten!

Liebe Leserin, lieber Leser,

als Rechtsanwalt und Notar erlebe ich immer wieder, wie viele Fragen und Unsicherheiten rund um die Erbschaft- und Schenkungsteuer bestehen. Das ist verständlich! Das Gesetz ist komplex. Doch keine Sorge: Ich helfe Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte.


Woher kommen die Regeln für diese Steuern?

Die Grundlage bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Es ist ein bundesweites Gesetz. Die Regeln für die Bewertung von geerbtem oder geschenktem Vermögen finden Sie im Bewertungsgesetz (BewG). Daneben gibt es noch weitere Vorschriften. Dazu gehören die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) und die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR).


Ist die Erbschaftsteuer eine staatliche Erbschaft?

Manche denken, der Staat erbt mit. Das ist nicht so. Die Erbschaftsteuer ist keine staatliche Erbschaft. Der Staat beteiligt sich lediglich finanziell am Nachlass. Er erhält einen Teil des Vermögens. Diese Steuer besteuert das, was Sie als Erbe oder Beschenkter bekommen. Man nennt das auch Erbanfallsteuer. Die Schenkungsteuer ist eng mit der Erbschaftsteuer verbunden. Sie soll verhindern, dass man die Erbschaftsteuer umgeht. Das passiert, wenn man Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt.


Warum gibt es die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist umstritten. Viele Länder, wie Schweden oder Österreich, haben sie abgeschafft. Auch in Deutschland gab es früher Diskussionen. Eigentlich muss ein Vermögen schon zu Lebzeiten versteuert werden. Eine erneute Steuer bei der Weitergabe scheint ungerecht.

Oft hört man, die Erbschaftsteuer sorge für mehr Chancengleichheit. Das ist fraglich. Niemand bekommt durch diese Steuer bessere Chancen. Was der Staat mit den Einnahmen macht, ist eine andere Sache. Es ist wie bei der Einkommensteuer.


Die Erbschaftsteuer und das Grundgesetz: Eine schwierige Beziehung

Die Erbschaftsteuer muss sich an unsere Verfassung halten. Das betrifft den Gleichheitssatz und das Erbrecht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft das immer wieder. In der Vergangenheit hat das Gericht mehrere Reformen gekippt. Es sah darin oft Verstöße gegen die Verfassung.

Ein Beispiel: Das BVerfG kritisierte die unterschiedliche Bewertung von Vermögen. Es forderte eine einheitliche Bewertung. Auch die Verschonung von Betriebsvermögen war ein Streitpunkt. Hier ging es um den Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Das Gericht stellte fest, dass diese Regeln zu weit gingen. Sie begünstigten große Unternehmen zu stark. Kleine Betriebe bekamen nicht genug Unterstützung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Sie wissen sollten!


Die jüngste Reform 2016: Was hat sich geändert?

Im Jahr 2016 gab es eine neue Reform. Sie sollte die Fehler der Vergangenheit beheben. Das Gesetz passte die Erbschaftsteuer an die Rechtsprechung des BVerfG an. Die wichtigsten Änderungen betrafen die Verschonung von Betriebsvermögen.

Wichtige Punkte der Reform waren:

  • Begünstigtes Vermögen: Es gibt neue Regeln dafür, welches Vermögen begünstigt wird.
  • Betriebe mit wenigen Mitarbeitern: Auch hier wurden die Regeln zur Steuerverschonung angepasst.
  • Verschonungsbedarfsprüfung: Bei großen Betriebsvermögen prüft der Staat nun, ob eine Verschonung nötig ist.
  • Abschmelzender Verschonungsabschlag: Man kann einen Verschonungsabschlag ohne Prüfung erhalten. Dieser wird aber schrittweise geringer.
  • Kapitalisierungsfaktor: Auch dieser Faktor wurde neu geregelt.
  • Stundung: Es gibt neue Regeln, wie man die Steuerzahlung aufschieben kann.

Diese Änderungen gelten für Erbschaften und Schenkungen ab dem 1. Juli 2016. Für frühere Fälle gilt noch das alte Recht.

Ich hoffe, dieser Überblick hat Ihnen geholfen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Herzliche Grüße,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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