Erbschaftsteuer Abfindung aus Vergleich als zusätzlicher Erwerb der Erbin

September 17, 2017

Erbschaftsteuer Abfindung aus Vergleich als zusätzlicher Erwerb der Erbin

FG München 4 V 2999/04

Vereinnahmung einer Abfindung durch Alleinerben für die Aufhebung der Auflage des Veräußerungsverbots über ein vermächtnisweise zugewandtes Grundstück als unentgeltlicher Erwerb

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Ein Erblasser hatte in seinem Testament ein Grundstück vermacht und mit einem Veräußerungsverbot belegt.

Die Alleinerbin und der Vermächtnisnehmer schlossen einen Erbvergleich, in dem das Veräußerungsverbot gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben wurde.

Das Finanzamt sah diese Abfindung als zusätzlichen Erwerb der Erbin an und erhöhte die Erbschaftsteuer.

Die Erbin beantragte die Aussetzung der Vollziehung des Änderungsbescheids.

Tenor:

Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde stattgegeben.

Entscheidungsgründe:

Erbschaftsteuer Abfindung aus Vergleich als zusätzlicher Erwerb der Erbin

Ernstliche Zweifel:

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erbschaftsteueränderungsbescheids.

Auflage:

Das Veräußerungsverbot stellt eine Auflage dar, deren Einhaltung die Erbin verlangen kann.

Erbvergleich:

Die Aufhebung der Auflage durch Erbvergleich hat ihren Rechtsgrund nicht im Erbrecht, sondern im Vergleichsvertrag.

Kein unentgeltlicher Erwerb:

Daher liegt kein unentgeltlicher Erwerb der Erbin vor.

Kein Nachvermächtnis:

Es ist nicht ersichtlich, dass die Abfindung für die Aufhebung des Veräußerungsverbots ein
aufschiebend bedingtes Nachvermächtnis zugunsten der Erbin darstellt.

Konsequenzen für die Praxis:

Der Beschluss verdeutlicht, dass die Aufhebung von testamentarischen Verfügungen durch Erbvergleich nicht immer zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer führt.

Erbschaftsteuer Abfindung aus Vergleich als zusätzlicher Erwerb der Erbin

Es kommt darauf an, ob der Rechtsgrund der Abfindung im Erbrecht
oder im Vergleichsvertrag liegt.

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Erbvergleichen und die
erbschaftsteuerliche Behandlung von Abfindungen.

Zusätzliche Hinweise:

Der Beschluss befasst sich mit der Abgrenzung zwischen erbrechtlichen und
vergleichsrechtlichen Ansprüchen.

Er beleuchtet die erbschaftsteuerlichen Folgen von Erbvergleichen.

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Nachlassabwicklung und die
Erbschaftsteuerfestsetzung.

Wichtige Punkte in Kürze:

Die Aufhebung von testamentarischen Verfügungen durch Erbvergleich kann die Erbschaftsteuer beeinflussen.

Der Rechtsgrund der Abfindung ist entscheidend.

Abfindungen, die nicht auf erbrechtlichen Ansprüchen beruhen, sind nicht als unentgeltlicher Erwerb zu besteuern.

RA und Notar Krau

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