Erbschaftsteuer Anspruch Erstattung Einkommensteuer

August 6, 2017
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Erbschaftsteuer Anspruch Erstattung Einkommensteuer
Niedersächsisches FG 3 K 209/97
Einkommensteuererstattungsanspruch zwischen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit,
anteilige Steuerschulden beim überlebenden Ehegatten

RA und Notar Krau

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 18.09.1997 entschieden, dass anteilige Steuerschulden,

die ein Ehegatte für seinen verstorbenen Ehepartner gezahlt hat,

nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind,

wenn keine rechtlich bindende Vereinbarung über die Rückzahlung dieser Schulden besteht.

Sachverhalt:

Erbschaftsteuer Anspruch Erstattung Einkommensteuer

Der Kläger war der Ehemann und Erbe seiner verstorbenen Ehefrau.

Die Eheleute waren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden.

Der Kläger hatte die gesamte Einkommensteuer für sich und seine Ehefrau gezahlt.

Nach dem Tod seiner Frau beantragte er, die von ihm gezahlten anteiligen Steuerschulden seiner Frau

als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer geltend zu machen.

Das Finanzamt lehnte dies ab.

Entscheidung:

Erbschaftsteuer Anspruch Erstattung Einkommensteuer

Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Begründung:

  • Nachlassverbindlichkeiten: Nach Paragraf 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind nur die vom Erblasser herrührenden Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

  • Rechtlich bindende Verpflichtung: Eine Nachlassverbindlichkeit muss auf einer rechtlich bindenden Verpflichtung des Erblassers beruhen.

  • Ehegatteninterne Ausgleichspflicht: Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten kann eine ehegatteninterne Ausgleichspflicht entstehen, wenn ein Ehegatte einen höheren Steueranteil trägt als ihm im Innenverhältnis zusteht.

  • Nachweis der Verpflichtung: Ein solcher Ausgleichsanspruch muss jedoch durch einen Vertrag oder eine andere rechtlich bindende Vereinbarung nachgewiesen werden.

  • Keine Schenkungsabsicht: Die Zahlung des Steueranteils des Ehepartners kann als Schenkung angesehen werden, wenn keine Rückzahlungsvereinbarung besteht.

  • Kein Nachweis im Streitfall: Im vorliegenden Fall konnte der Kläger keine rechtlich bindende Vereinbarung über die Rückzahlung der von ihm gezahlten Steuerschulden seiner Frau nachweisen.

  • Keine Anwendung des Paragraf 27 ErbStG: Paragraf 27 ErbStG, der eine Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens vorsieht, war im Streitfall nicht anwendbar, da für die fraglichen Steuerzahlungen keine Steuerfestsetzung erfolgt war.

Erbschaftsteuer Anspruch Erstattung Einkommensteuer

Fazit:

Das Urteil des Finanzgerichts verdeutlicht, dass anteilige Steuerschulden, die ein Ehegatte für seinen verstorbenen Ehepartner gezahlt hat,

nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind, wenn keine rechtlich bindende Vereinbarung über die Rückzahlung dieser Schulden besteht.

 

RA und Notar Krau

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