Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim – FG München 4 K 2183/21 – Urteil vom 26.10.2022 – bei zeitweiliger Vermietung durch Erblasser
In dem Fall FG München 4 K 2183/21 geht es um die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, das zeitweise vermietet wurde.
Die Klägerin, Tochter der Erblasserin, erbte eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus.
Die Wohnung im Erdgeschoss wurde vom Enkel genutzt und war zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht vermietet.
Die Wohnung im Obergeschoss wurde zuerst von der Erblasserin bewohnt, dann leerstehend vermietet, um Pflegekosten zu decken.
Die Klägerin beantragte die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.
Das Gericht urteilte, dass die Steuerbefreiung gewährt wird, da die Erblasserin aus zwingenden Gründen (Pflegebedürftigkeit) an einer Selbstnutzung gehindert war.
Die Klägerin bestätigte ihre Absicht, die Wohnung nach Ablauf des Mietvertrags für eigene Wohnzwecke zu nutzen und zog nach der Renovierung im August 2020 ein.
Die Klägerin konnte den späteren Einzug nicht vor Ablauf der Mietzeit verhindern.
Die Klage wurde teilweise abgewiesen, da die Klägerin einen Teil ihres Miteigentumsanteils übertragen hatte.
Die Revision wurde zugelassen, da die Rechtsfrage in der Literatur und Rechtsprechung weitgehend ungeklärt ist.
I. Einleitung
A. Fallbeschreibung
B. Klagegrund und Antrag
C. Gegenantrag des Beklagten
II. Tatbestand
A. Erbschaft und Erbschein
B. Familienheim und Mietvertrag
C. Antrag auf Steuerbefreiung
III. Entscheidungstext
A. Erbschaftsteuer und Steuerbefreiung
B. Bestimmung zur Selbstnutzung
C. Reduzierung der Steuerbefreiung
D. Keine Steuerbefreiung für die zweite Wohnung
E. Ermittlung der zutreffenden Erbschaftsteuer
F. Kostenentscheidung
G. Vorläufige Vollstreckbarkeit
H. Zulassung der Revision
Tenor
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.