Erbschaftsteuer Familienheim Übertragung auf Kinder Nachversteuerung – FG Kassel 1 K 2275/15, vom 15.02.2016
In dem vorliegenden Fall ging es um die Frage der Erbschaftsteuer für ein Familienheim, das der Kläger von seiner verstorbenen Mutter geerbt hatte.
Das Finanzamt gewährte anfangs eine Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) für das Familienheim.
Später übertrug der Kläger das Eigentum an das Grundstück auf seine Kinder, behielt jedoch das Nießbrauchsrecht und das Dauerwohnrecht für sich und seine Frau.
Das Finanzamt änderte den Steuerbescheid und verlangte die Nachversteuerung, da es die Steuerbefreiung für das Familienheim aufgrund dieser Übertragung für ungültig hielt.
Der Kläger argumentierte, dass die Steuerbefreiung nicht aufgrund der Übertragung des Eigentums an die Kinder entfallen sollte, da er weiterhin im Familienheim wohnte.
Er berief sich auf eine Auslegung des Gesetzestextes und verschiedene Auslegungsmethoden, die darauf hindeuteten,
dass die Steuerbefreiung auch dann erhalten bleiben sollte, wenn das Familienheim zwar übertragen wurde, aber weiterhin von einem nahen Verwandten (wie den eigenen Kindern) bewohnt wurde.
Das Gericht entschied jedoch, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim rückwirkend entfällt, wenn eines der Tatbestandsmerkmale nicht mehr erfüllt ist, sei es das Wohnen des Erwerbers oder das Eigentum an dem Familienheim.
Das Gericht argumentierte, dass die Steuerbefreiung geschaffen wurde, um sicherzustellen, dass der Erwerber das Familienheim nicht aufgeben muss, um die Erbschaftsteuer zu zahlen.
Daher sollte die Übertragung des Eigentums an das Familienheim die Steuerbefreiung nicht beeinträchtigen.
Der Kläger konnte sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, da das Finanzamt den Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ändern durfte.
Das Gericht wies die Klage ab und erklärte, dass der geänderte Steuerbescheid rechtmäßig war.
Es erlaubte jedoch die Revision gegen das Urteil.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.