Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20

Juni 2, 2022
Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit

Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20 – Urteil vom 01. Dezember 2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Thema: Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz:

  • Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und auf dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.
  • Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

Sachverhalt:

Die Kläger erbten nach dem Tod ihrer Großeltern jeweils als Nacherben. Die Großeltern hatten den Vater der Kläger als Vorerben eingesetzt.

Die Kläger beantragten bei der Erbschaftsteuerfestsetzung, für jede Nacherbschaft einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu berücksichtigen.

Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20

Entscheidung:

Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten den Antrag der Kläger ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Revision der Kläger zurück.

Begründung:

  • Bei mehreren Nacherbschaften nach demselben Vorerben liegt erbschaftsteuerrechtlich ein einheitlicher Erwerb vom Vorerben vor.
  • Dem Nacherben steht daher insgesamt nur ein Freibetrag zu.
  • Der Nacherbe kann wählen, welches Verhältnis zu welchem Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll.
  • Der Freibetrag und die Steuerklasse richten sich nach dem gewählten Verhältnis.

Konsequenzen:

  • Die Entscheidung des BFH führt zu einer einheitlichen Besteuerung von mehreren Nacherbschaften nach demselben Vorerben.
  • Der Nacherbe sollte daher sorgfältig prüfen, welches Verhältnis zu welchem Erblasser er der Versteuerung zugrunde legen möchte.

Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung des BFH-Urteils vom 01. Dezember 2021 (II R 1/20)

Sachverhalt

Entscheidung

Begründung

  • Einheitlicher Erwerb vom Vorerben
    • Zivilsrechtliche vs. erbschaftsteuerrechtliche Betrachtung
    • Fiktion des § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
    • Verrechnung von negativem und positivem Erwerb
  • Wahlrecht des Nacherben bei mehreren Nacherbschaften
    • Antrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG
    • Deckelung des Freibetrags für das Vermögen des Vorerben
    • Nur ein Freibetrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen
    • Günstigstes Verhältnis zu einem Erblasser maßgeblich
  • Keine kumulative Berücksichtigung mehrerer Freibeträge
  • Individuelle Antragstellung durch jeden Nacherben

Entscheidung des FG

Kostenentscheidung

RA und Notar Krau

Schlagworte

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