Erbschaftsteuer für den Vorerbfall

Juli 26, 2017
Erbschaftsteuer für den Vorerbfall
FG Hessen 1 K 1735/13

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht Hessen hat in seinem Urteil vom 19. November 2014 entschieden, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die durch den Vorerbfall ausgelöste Steuerschuld

auch dann schuldet, wenn die Vorerbschaft der zwischenzeitlich verstorbenen Vorerbin wirtschaftlich nicht zugeflossen ist.

Sachverhalt

Die Klägerin war Alleinerbin der Vorerbin, die ihrerseits Vorerbin des Erblassers war.

Erbschaftsteuer für den Vorerbfall

Bis zum Eintritt des Nacherbfalls war Testamentsvollstreckung angeordnet.

Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall gegenüber der Klägerin fest, da die Vorerbin bereits verstorben war.

Die Klägerin machte geltend, dass sie die Steuerschuld nicht schulde, da ihr die Vorerbschaft wirtschaftlich nicht zugeflossen sei.

Entscheidung des Finanzgerichts

Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Die Klägerin schulde die Erbschaftsteuer als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin.

Steuerschuldner

Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe.

Erbschaftsteuer für den Vorerbfall

Steuerschuldner ist der Vorerbe.

Ist dieser bereits verstorben, ist der Steuerbescheid an dessen Erben zu richten.

Nacherbfall

Der Eintritt des Nacherbfalls ändert nichts daran, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die Steuerschuld schuldet.

Der Nacherbe wird nicht zum Steuerschuldner.

Wirtschaftliche Verfügungsbefugnis

Die fehlende wirtschaftliche Verfügungsbefugnis der Vorerbin über die Vorerbschaft ändert nichts an ihrer Stellung als Steuerschuldnerin.

Testamentsvollstreckung

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ändert ebenfalls nichts an der Steuerschuldnerschaft der Vorerbin.

Fazit

Das Finanzgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass die Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die durch den Vorerbfall ausgelöste Steuerschuld auch dann schuldet,

wenn die Vorerbschaft der zwischenzeitlich verstorbenen Vorerbin wirtschaftlich nicht zugeflossen ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Februar 15, 2025
Geschäftswert für Erstellung NachlassverzeichnisZusammenfassung des Beschlusses des LG Stuttgart vom 29.10.2024 (19 OH 22/23)RA und Notar …
Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025
Anforderungen an PflichtteilsentziehungsgrundRA und Notar KrauDas Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit de…
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Februar 15, 2025
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte ErbenOLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2024 – 3 W 17/24RA und Notar KrauAusgangslage:Nac…