Das Finanzgericht Hessen hat in seinem Urteil vom 19. November 2014 entschieden, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die durch den Vorerbfall ausgelöste Steuerschuld
auch dann schuldet, wenn die Vorerbschaft der zwischenzeitlich verstorbenen Vorerbin wirtschaftlich nicht zugeflossen ist.
Sachverhalt
Die Klägerin war Alleinerbin der Vorerbin, die ihrerseits Vorerbin des Erblassers war.
Bis zum Eintritt des Nacherbfalls war Testamentsvollstreckung angeordnet.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall gegenüber der Klägerin fest, da die Vorerbin bereits verstorben war.
Die Klägerin machte geltend, dass sie die Steuerschuld nicht schulde, da ihr die Vorerbschaft wirtschaftlich nicht zugeflossen sei.
Entscheidung des Finanzgerichts
Das Finanzgericht wies die Klage ab.
Die Klägerin schulde die Erbschaftsteuer als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin.
Steuerschuldner
Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe.
Steuerschuldner ist der Vorerbe.
Ist dieser bereits verstorben, ist der Steuerbescheid an dessen Erben zu richten.
Nacherbfall
Der Eintritt des Nacherbfalls ändert nichts daran, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die Steuerschuld schuldet.
Der Nacherbe wird nicht zum Steuerschuldner.
Wirtschaftliche Verfügungsbefugnis
Die fehlende wirtschaftliche Verfügungsbefugnis der Vorerbin über die Vorerbschaft ändert nichts an ihrer Stellung als Steuerschuldnerin.
Testamentsvollstreckung
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ändert ebenfalls nichts an der Steuerschuldnerschaft der Vorerbin.
Fazit
Das Finanzgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass die Rechtsnachfolgerin der Vorerbin die durch den Vorerbfall ausgelöste Steuerschuld auch dann schuldet,
wenn die Vorerbschaft der zwischenzeitlich verstorbenen Vorerbin wirtschaftlich nicht zugeflossen ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.