Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. März 1983 entschieden, dass die Erbschaftsteuer für Familienstiftungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
und der Zeitpunkt ihres erstmaligen Entstehens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ErbStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Hintergrund
Bis zur Reform des Erbschaftsteuerrechts im Jahr 1974 wurde das Vermögen von Familienstiftungen nicht regelmäßig besteuert.
Dies führte zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Kapitalgesellschaften und natürlichen Personen, deren Vermögen im Generationswechsel der Erbschaftsteuer unterlag.
Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wurde die Ersatzerbschaftsteuer eingeführt.
Diese Steuer besteuert das Vermögen von Familienstiftungen in Zeitabständen von 30 Jahren.
Vorlagefrage
Das Finanzgericht Düsseldorf legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die erstmalige Entstehung der
Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen, die vor dem 1. Januar 1954 errichtet wurden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Erbschaftsteuer für Familienstiftungen und der Zeitpunkt ihres erstmaligen Entstehens verfassungsgemäß sind.
Begründung
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer für Familienstiftungen bestätigt.
Die Entscheidung beseitigt die Ungleichbehandlung zwischen Familienstiftungen und anderen Rechtsformen und trägt zur Steuergerechtigkeit bei.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.