Niedersächsisches FG 3 K 220/10
Erbschaftsteuer
für Todesjahr des Erblassers festzusetzende Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeiten
Sachverhalt:
Der Kläger ist Alleinerbe seines Onkels, der im Jahr 2007 verstorben ist.
Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers waren noch Einkommensteuern für das Jahr 2006 und 2007 offen.
Der Kläger begehrte, diese Einkommensteuern als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Entscheidung:
Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen.
Die Einkommensteuern für das Todesjahr des Erblassers können nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, weil sie zum maßgeblichen Stichtag, dem Tod des Erblassers, noch nicht entstanden waren.
Begründung:
Revision:
Die Revision wurde zugelassen, weil die Rechtsfrage in der Literatur kontrovers diskutiert wird und noch keine BFH-Entscheidung zu einem Fall mit vergleichbarem Sachverhalt vorliegt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.