Erbschaftsteuer Hundehaltungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Juli 27, 2017
Erbschaftsteuer Hundehaltungskosten als Nachlassverbindlichkeit
BFH II B 149/08

RA und Notar Krau 

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2009 befasst sich mit der Frage,

ob Aufwendungen für den Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Hundes als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

Der Fall:

Die Klägerin erbte einen Hund und machte die Kosten für dessen Unterhalt als Nachlassverbindlichkeiten geltend.

Das Finanzamt lehnte den Abzug ab.

Die Klägerin legte Beschwerde ein und berief sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage.

Erbschaftsteuer Hundehaltungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Die Entscheidung des Gerichts:

Der BFH wies die Beschwerde als unzulässig zurück.

Die Rechtsfrage sei bereits durch die Rechtsprechung geklärt.

Aufwendungen für den Unterhalt eines Hundes seien keine Nachlassverbindlichkeiten.

Zentrale Punkte des Beschlusses:

  • Grundsätzliche Bedeutung: Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage erfordert substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit.
  • Geklärte Rechtsfrage: Ist die Rechtsfrage bereits geklärt, muss begründet werden, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich ist.
  • Verfassungswidrigkeit: Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm genügt nicht. Es ist eine substantiierte Auseinandersetzung erforderlich.
  • Keine Nachlassverbindlichkeit: Aufwendungen für den Unterhalt eines Hundes sind keine Nachlassverbindlichkeiten, da sie keine rechtliche Verpflichtung des Erben darstellen.
  • Moralische Verpflichtung: Leistungen des Erben, die er aufgrund einer moralischen Verpflichtung erbringt, sind nicht abzugsfähig.
  • Tierschutz: Art. 20a GG (Tierschutz) begründet keine Verpflichtung des Staates, Aufwendungen für die Pflege eines Hundes als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.

Erbschaftsteuer Hundehaltungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Bedeutung des Beschlusses:

Der Beschluss bekräftigt die Rechtsprechung des BFH, dass Aufwendungen für den Unterhalt eines Hundes keine Nachlassverbindlichkeiten sind.

Er zeigt auch die Anforderungen auf, die an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu stellen sind.

RA und Notar Krau

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