Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2009 befasst sich mit der Frage,
ob Aufwendungen für den Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Hundes als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.
Der Fall:
Die Klägerin erbte einen Hund und machte die Kosten für dessen Unterhalt als Nachlassverbindlichkeiten geltend.
Das Finanzamt lehnte den Abzug ab.
Die Klägerin legte Beschwerde ein und berief sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH wies die Beschwerde als unzulässig zurück.
Die Rechtsfrage sei bereits durch die Rechtsprechung geklärt.
Aufwendungen für den Unterhalt eines Hundes seien keine Nachlassverbindlichkeiten.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss bekräftigt die Rechtsprechung des BFH, dass Aufwendungen für den Unterhalt eines Hundes keine Nachlassverbindlichkeiten sind.
Er zeigt auch die Anforderungen auf, die an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu stellen sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.