Erbschaftsteuer Kaufrechtsvermächtnis
BFH II R 5/00
Kernaussage:
Im Urteil vom 14. Juni 2000 befasste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses im Erbschaftsteuerrecht.
Ein Kaufrechtsvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser den Erben verpflichtet, einem Dritten einen Nachlassgegenstand zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis zu verkaufen.
Der BFH entschied, dass der Wert des Kaufrechtsvermächtnisses durch Abzug des Übernahmepreises vom Verkehrswert des Nachlassgegenstandes zu ermitteln ist.
Sachverhalt:
Rechtliche Würdigung:
Begründung:
Fazit:
Das BFH-Urteil II R 5/00 verdeutlicht die Grundsätze der Bewertung von Kaufrechtsvermächtnissen im Erbschaftsteuerrecht.
Der Wert des Vermächtnisses ist anhand des gemeinen Werts zu ermitteln, der sich aus der Differenz zwischen Verkehrswert und Übernahmepreis ergibt.
Die Steuer entsteht erst mit der Ausübung des Rechts durch den Bedachten.
Das Urteil hat Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Vermächtnissen, die dem Bedachten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.