Erbschaftsteuer kein Freibetrag + Bewertungsabschlag bei Aufgabe Betrieb

Januar 12, 2018

Erbschaftsteuer kein Freibetrag + Bewertungsabschlag bei Aufgabe Betrieb

FG Köln 9 K 2414/08

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht Köln entschied in seinem Urteil über die Frage, ob einem minderjährigen Kläger,

der eine Arztpraxis seines verstorbenen Vaters geerbt hatte, die Steuervergünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) gewährt werden.

Diese Steuerentlastungen betreffen den Betriebsvermögensfreibetrag und den Bewertungsabschlag, die normalerweise für gewerbliche und freiberufliche Betriebe gelten, wenn diese fortgeführt werden.

Im vorliegenden Fall war der Kläger aufgrund seines jungen Alters und fehlender beruflicher Qualifikation nicht in der Lage, die Arztpraxis selbst fortzuführen.

Die gesetzlichen Vertreter des Klägers beantragten daher, den Vertragsarztsitz öffentlich auszuschreiben, und die Praxis wurde kurz nach dem Erbfall veräußert.

Erbschaftsteuer kein Freibetrag + Bewertungsabschlag bei Aufgabe Betrieb

Das Finanzamt versagte daraufhin die Steuervergünstigungen mit der Begründung,

dass die Veräußerung innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG erfolgte, wodurch die Steuerbegünstigungen entfallen seien.

Der Kläger argumentierte, dass die Regelung des § 13a Abs. 5 ErbStG nicht auf freiberufliche Betriebe anwendbar sei, da es ihm berufsrechtlich nicht erlaubt gewesen sei, die Praxis fortzuführen.

Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und entschied, dass die Steuervergünstigungen auch für freiberufliche Betriebe nur dann gelten, wenn der Betrieb über fünf Jahre fortgeführt wird.

Die Veräußerung, selbst wenn sie durch rechtliche Zwänge bedingt sei, führe zum Verlust der Steuerbegünstigungen.

Erbschaftsteuer kein Freibetrag + Bewertungsabschlag bei Aufgabe Betrieb

Das Gericht wies die Klage ab und ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob § 13a Abs. 5 ErbStG auf freiberufliche Betriebe anwendbar ist, die Revision zu.

RA und Notar Krau

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