
Erbschaftsteuer keine Gleichbehandlung Geschwister mit Ehegatten
BFH II R 65/11
Urteil vom 24.4.2013,
Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten
RA und Notar Krau
Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. April 2013 befasst sich mit der Frage,
ob Geschwister, die in einer engen Lebensgemeinschaft leben, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt werden müssen.
Sachverhalt:
Die Klägerinnen erbten zusammen mit ihrem Bruder den Nachlass ihres verstorbenen Bruders.
Sie machten geltend, dass sie mit dem Erblasser in einer Lebensgemeinschaft gelebt hätten und daher wie Ehegatten oder Lebenspartner besteuert werden müssten.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer jedoch nach den für Geschwister geltenden Vorschriften fest.
Kernaussagen des Urteils:
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision der Klägerinnen zurück.
Die Erbschaftsteuerbescheide waren rechtmäßig.
Geschwister haben keinen Anspruch auf erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung mit Ehegatten oder Lebenspartnern.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht, dass die erbschaftsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Geschwistern und Ehegatten/Lebenspartnern verfassungsgemäß ist.
Die Steuerklasseneinteilung knüpft an die bürgerlich-rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse an und nicht an tatsächliche Lebensumstände.
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