Erbschaftsteuer keine Gleichbehandlung Geschwister mit Ehegatten
BFH II R 65/11
Urteil vom 24.4.2013,
Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten
RA und Notar Krau
Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. April 2013 befasst sich mit der Frage,
ob Geschwister, die in einer engen Lebensgemeinschaft leben, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt werden müssen.
Sachverhalt:
Die Klägerinnen erbten zusammen mit ihrem Bruder den Nachlass ihres verstorbenen Bruders.
Sie machten geltend, dass sie mit dem Erblasser in einer Lebensgemeinschaft gelebt hätten und daher wie Ehegatten oder Lebenspartner besteuert werden müssten.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer jedoch nach den für Geschwister geltenden Vorschriften fest.
Kernaussagen des Urteils:
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision der Klägerinnen zurück.
Die Erbschaftsteuerbescheide waren rechtmäßig.
Geschwister haben keinen Anspruch auf erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung mit Ehegatten oder Lebenspartnern.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht, dass die erbschaftsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Geschwistern und Ehegatten/Lebenspartnern verfassungsgemäß ist.
Die Steuerklasseneinteilung knüpft an die bürgerlich-rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse an und nicht an tatsächliche Lebensumstände.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.