
Erbschaftsteuer Keine Steuerbefreiung Familienheim bei Übertragung auf Dritte
Finanzgericht Münster 3 K 3757/15 Erb
Steuerbefreiung gemäß Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG,
Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 28.09.2016 entschieden, dass die Steuerbefreiung
für ein Familienheim gemäß Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG rückwirkend entfällt, wenn der Erbe das Familienheim
innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt, auch wenn er es weiterhin selbst bewohnt.
Hintergrund des Falls:
Die Klägerin erbte von ihrem verstorbenen Ehemann ein Haus, das die Eheleute zu Lebzeiten gemeinsam bewohnt hatten.
Der Erwerb des Hauses wurde im Erbschaftsteuerbescheid zunächst steuerfrei gestellt.
Zwei Jahre später übertrug die Klägerin das Haus im Wege der Schenkung auf ihre Tochter, behielt sich
aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor, so dass sie weiterhin im Haus wohnen blieb.
Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und setzte die Steuer für das Haus fest, da die Klägerin das Eigentum an dem Haus auf ihre Tochter übertragen hatte.
Die Entscheidung des Finanzgerichts:
Das Finanzgericht Münster bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Steuerbefreiung für ein Familienheim gemäß Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG an die Bedingung geknüpft ist,
dass der Erbe das Haus nicht nur selbst bewohnt, sondern auch Eigentümer des Hauses bleibt.
Begründung des Gerichts:
Wortlaut des Gesetzes: Der Wortlaut des Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG spricht zwar dafür, dass die Steuerbefreiung nur dann entfällt, wenn der Erbe das Familienheim nicht mehr selbst bewohnt. Das Gericht argumentierte jedoch, dass eine Auslegung der Vorschrift allein anhand des Wortlauts nicht sachgerecht sei.
Sinn und Zweck der Steuerbefreiung: Die Steuerbefreiung für Familienheime soll den Erben davor schützen, das Haus verkaufen zu müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Dieser Zweck werde aber nur dann erreicht, wenn der Erbe auch Eigentümer des Hauses bleibt.
Systematische Auslegung: Die Richter führten weiter aus, dass sich aus der Gesamtkonzeption der Vorschriften zur Steuerbefreiung von Familienheimen ergebe, dass die Steuerbefreiung die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aus der fortdauernden Rechtsposition als Eigentümer voraussetze.
Gesetzgeberisches Grundanliegen: Das Gericht betonte, dass das gesetzgeberische Grundanliegen darin bestehe, das Familiengebrauchsvermögen krisenfest zu erhalten. Dies lasse sich sinnvollerweise nur verwirklichen, wenn die Steuerbefreiung an die Eigentümerstellung und nicht lediglich an die Selbstnutzung zu Wohnzwecken geknüpft sei.
Fazit:
Das Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht, dass die Steuerbefreiung für ein Familienheim an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Wer das geerbte Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt, verliert die Steuerbefreiung, auch wenn er weiterhin selbst im Haus wohnt.
Finanzgericht Münster 3 K 3757/15 Erb
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen