FG Münster 3 K 375/09 Erb
Erbschaftsteuer
– nicht begünstigtes Ferienhaus
– kein Hauptwohnsitz
– Urteil vom 18.05.2011
Sachverhalt:
Der Kläger schenkte seiner Ehefrau eine luxuriös ausgestattete Doppelhaushälfte auf einem 2500 qm großen Grundstück und behielt sich ein lebenslanges Wohnrecht vor.
Er beantragte die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG für die Schenkung, da er die Immobilie als Familienwohnheim betrachtete.
Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung ab, da es die Immobilie als Ferienhaus einstufte.
Der Kläger argumentierte, dass die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werde und der Begriff “Familienwohnheim” im Gesetz nicht näher definiert sei.
Kernaussage des Urteils:
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab und bestätigte die Auffassung des Finanzamts.
Es entschied, dass ein Familienwohnheim im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG nur dann vorliegt, wenn die Immobilie den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet und nicht nur als Ferienhaus genutzt wird.
Da die Familie ihren Lebensmittelpunkt in C hatte und die Immobilie auf L nur für Ferienaufenthalte nutzte, wurde die Steuerbefreiung versagt.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Steuerbefreiung für Familienwohnheime an enge Voraussetzungen geknüpft ist.
Die Immobilie muss tatsächlich den Mittelpunkt des familiären Lebens bilden und darf nicht nur als Ferienhaus genutzt werden.
Die bloße Nutzung zu Wohnzwecken und die Ausgestaltung als exklusives Domizil reichen nicht aus.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.