Erbschaftsteuer nur teilweise ausgeführte unwirksame letztwillige Verfügung
BFH II R 46/09
Urteil vom 22.9.2010,
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. September 2010 behandelt die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung
einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen.
Der Fall:
Die Erblasserin (E) hatte bei einer Geburtstagsfeier geäußert, dass ihre Stieftochter (S) „später einmal ohnehin alles“ erhalte.
E verstarb, ohne ein wirksames Testament zu hinterlassen.
Zwei der vier gesetzlichen Erben verzichteten zugunsten der Stieftochter auf ihren Erbteil.
Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer gegenüber einem der verzichtsbereiten Erben fest und berücksichtigte den Erbverzicht nicht.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH entschied, dass die Äußerung der Erblasserin bei der Geburtstagsfeier als eine – zwar formunwirksame – Verfügung von Todes wegen anzusehen ist.
Da diese Verfügung durch den Erbverzicht teilweise ausgeführt wurde, ist dies bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil zeigt, dass auch unwirksame Verfügungen von Todes wegen erbschaftsteuerrechtlich relevant sein können, wenn sie ausgeführt werden, um den Willen des Erblassers zu erfüllen.
Es ist nicht entscheidend, ob die Verfügung formwirksam ist oder nicht.
Entscheidend ist, dass der Erbe nicht bereichert ist.
Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die erbschaftsteuerliche Behandlung von unwirksamen Verfügungen von Todes wegen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.